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Obligationenrecht (OR)

Art. 126 OR vom 2024

Art. 126 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 126 Verzicht

Auf die Verrechnung kann der Schuldner zum voraus Verzicht leisten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 126 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB140048Forderung Klagte; Beklagten; Derungs; Berufung; Vorinstanz; Zusatzwünsche; Verrechnung; Recht; Partei; Vertrag; Parteien; Berufungs; Mehrkosten; Rungen; Schaden; Änderungs; Klage; Bestimmungen; Minderung; Terrasse; Urteil; Liegenschaft; Mängel; Auftrag; Vertraglich; Abänderungs; Beklagten; Kaufvertrag; Vertragliche
SGBZ.2007.56Entscheid Art. 2 Abs. 1 und Art. 18 LugÜ (SR 0.275.11), Art. 83 Abs. 2 SchKG (SR 281.1) Klagt; Recht; Klagte; Beklagten; Konto; Kunde; Verrechnung; Kunden; Klägers; Berufung; Bekl; Geschäft; Guthaben; Partei; Eingabe; Zahlung; Vertrag; Parteien; Wäre; Überweisung; Forderung; Berufung; Berufungsantwort; Forderung; Berufungsantwort; Träglich; Bestehende; österreichische; Gelder
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2004.94Entscheid Art. 2 LugÜ (SR 0.275.11); Art. 2 und Art. 112 Abs. 1 IPRG (SR 291); Art. 14
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 III 437Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Anfechtung des Kollokationsplanes; Erstreckung der Pfandhaft auf die Miet- und Pachtzinse (Art. 806 ZGB). Wie beim Konkurs nimmt der Gläubiger, der sich (als Faustpfandgläubiger) im Besitze eines Eigentümerschuldbriefs befindet, auch beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung - anstelle des nicht existierenden Grundpfandgläubigers - direkt an der Verteilung des Nachlassvermögens sowie der Miet- und Pachtzinse (Art. 806 Abs. 1 ZGB) teil (E. 4). Da letztere ab Bestätigung des Nachlassvertrags bis zur Verwertung von der Pfandhaft erfasst werden, bedarf es weder einer vorgängigen Grundpfandbetreibung noch eines ausdrücklichen Begehrens um Erstreckung der Pfandhaft auf die Miet- und Pachtzinse (E. 5). Enthält das Lastenverzeichnis eines Grundstücks keine eindeutige Verfügung zum Umfang der Pfandhaft, was nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist, kann es noch im Zeitpunkt der Auflegung der Verteilungsliste angefochten werden. Zulassung der Anfechtung wegen Fehlens genauer Angaben zu den seit der Bestätigung des Nachlassvertrags eingenommenen Mietzinsen und zu deren Verteilung (E. 6). Mobilier; Créancier; Immobilier; Loyers; état; Créance; Concordat; Suite; Garanti; Droit; été; Garantie; Gagiste; Poursuite; Réalisation; Produit; Faillite; Janvier; Créanciers; L'homologation; L'état; Immeubles; Charges; Comme; Fermages; Canton; Collocation; Consid; Montant; Abandon
101 II 329Art. 1 Abs. 1 und 216 Abs. 1 OR. 1. Auslegung einer Regelung über den Kaufpreis, die eine Übernahme bestehender Grundpfandschulden ausschliesst (Erw. 2). 2. Bei diesem Ergebnis lässt sich nicht sagen, die Pflicht des Verkäufers zur Ablösung der Pfandschulden sei durch die öffentliche Beurkundung des Vertrages nicht gedeckt (Erw. 3). Vertrag; Schuldbrief; Bestehend; Verkäufer; Pfand; Bestehende; Kaufpreis; Liegenschaft; Grundstück; Schuldbriefe; Bestehenden; Parteien; Käufer; Verkäufers; Ablösung; Eigentum; Wille; Belastung; Juventus; Pflicht; Beurkundung; Eigentumsübertragung; Verpflichtung; Willen; Grundstücke; Pfandrechte; Urteil; Günthner; Auslegung; Regelung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5200/2013Ouvrages militairesProjet; F?d?ral; Proc?dure; Plans; ?tre; Consid; Approbation; Militaire; Sectoriel; Autorit?; Installation; Position; ;approbation; Recourant; Cours; Tribunal; D?cision; Int?r?t; Droit; Recourante; Place; Canton; Recours; Torny; Construction; ?t?; Administratif; ;autorit?; Elles

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2010.102Complément d'enquête; réquisition des parties (art. 119 al. 1 PPF).Instruction; Partie; Parties; Droit; Pr?sent; Plainte; D?lai; D?cision; ?tre; Consid; Proc?dure; Dossier; instruction; Mesure; en; Arr?t; instruction; F?d?ral; Cl?ture; P?nal; Pr?paratoire; Requ?te; Mesures; enqu?te; Pr?sente; Octobre; ?t?; Rapport

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Co-rinne Zellweger-GutknechtBerner Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht2012
AepliZürcher Kommentar, Art. 114 - 126 OR1991
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