Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 126 DBG vom 2025

Art. 126 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 126 Weitere Mitwirkungspflichten

1 Der Steuerpflichtige muss alles tun, um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen.

2 Er muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde insbesondere mündlich oder schriftlich Auskunft erteilen, Geschäftsbücher, Belege und weitere Bescheinigungen sowie Urkunden über den Geschäftsverkehr vorlegen.

3 Natürliche Personen mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und juristische Personen müssen Geschäftsbücher und Aufstellungen nach Artikel 125 Absatz 2 und sonstige Belege, die mit ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen, während zehn Jahren aufbewahren. Die Art und Weise der Führung und der Aufbewahrung richtet sich nach den Artikeln 957958f OR (1) . (2) (3)

(1) SR 220
(2) Fassung des zweiten Satzes gemäss Ziff. I 2 des Steuererlassgesetzes vom 20. Juni 2014, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 9; BBl 2013 8435).
(3) Fassung gemäss Ziff. II 1 des BG vom 22. Dez. 1999 (Die kaufmännische Buchführung), in Kraft seit 1. Juni 2002 (AS 2002 949; BBl 1999 5149).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 126 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGNEB.2018.4NachlasstaxeLasstaxe; Veranlagung; Steuer; Steueramt; Steuererklärung; Rekurrenten; Kanton; Liegenschaft; Erbschaft; Solothurn; Meldepflicht; Erbschafts; Person; Kantonale; Vorinstanz; Rekurs; Veranlagungsverjährung; Deklaration; Anzeige; Einsprache; Amtschreiberei; Erben; Steuererklärungen; Erhebung; Todes
SOSGSTA.2016.50Nachsteuern und Hinterziehung Steuerperioden 2006-2010Steuer; Steuer; Steueramt; Rekurrenten; Ermessen; Ermessens; Erwerb; Busse; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Verzugszins; Steuern; Einsprache; Veranlagung; Steuerperiode; Staat; Steuerperioden; Verzugszinsen; Ermessensveranlagung; Steuerpflichtigen; Staats; Verfahren; Bussen; Erfolgsrechnung
Dieser Artikel erzielt 9 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2016.00105Nichteintreten auf die Frage, ob die in diesem Verfahren rechtskräftig festgelegten Steuerperioden keine Auswirkungen auf die Verlustverrechnungsperioden haben, da dies erst dann zu entscheiden sein wird, wenn die Pflichtige den Verlustvortrag zum Abzug geltend macht (E. 3). Steuer; Pflichtige; Steuerperiode; Bundessteuer; Einschätzung; Staats; Gemeindesteuern; Kalenderjahr; Veranlagung; Geschäftsjahr; Ermessen; Pflichtigen; Eigenkapital; Steuerperioden; Steueramt; Verfahren; Abschluss; Steuererklärung; Bilanz; Periode; Reingewinn; Verfahrens; Entscheid; Verwaltungsgericht; Reinverlust; Aufforderung; Hinweis
SOSGSTA.2022.48-Liegenschaft; Vorinstanz; Rekurrent; Rekurs; Einsprache; Steuergericht; Bundessteuer; Aufwendungen; Recht; Staats; Veranlagung; Bundesgericht; Entscheid; Urteil; Neubau; Gesamtbetrachtung; Rekurrenten; Abzug; Charakter; Einspracheentscheid; Unterhaltskosten; Auslagen; Praxis; Totalsanierung; Begründung; Apos; Liegenschaften
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 II 27 (9C_677/2021)
Regeste
Art. 32 Abs. 2 DBG ; Unterhaltskosten für Liegenschaften; Abzug von Instandstellungskosten bei "wirtschaftlichem Neubau" (Praxisänderung). Zu den Unterhaltskosten gehören gemäss der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Fassung von Art. 32 Abs. 2 DBG u.a. die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften (Abschaffung der sog. Dumont-Praxis). Kosten für Arbeiten im Zusammenhang mit einer Totalsanierung oder dem völligen Um- oder Ausbau (sog. wirtschaftlicher Neubau) sind als Instandstellungskosten abzugsfähig, soweit sie aufgrund ihres objektiv-technischen Charakters dazu dienen, einen früheren Zustand der Liegenschaft wiederherzustellen, mithin werterhaltend wirken (Praxisänderung; E. 4.3-4.7).
Liegenschaft; Praxis; Unterhalt; Kanton; Urteil; Unterhaltskosten; Instandstellung; Dumont-Praxis; Einkommen; Neubau; Freiburg; Abzug; Vorinstanz; Betrachtung; Kantons; -technische; Steuerverwaltung; Liegenschaften; -technischen; Aufwendungen; Betrachtungsweise; Zustand; Grundstück; Instandstellungskosten; Neubau; Totalsanierung; Liegenschaftsunterhaltskosten
147 II 209 (2C_1059/2019)
Regeste
Art. 957 ff., 960e Abs. 3 Ziff. 1-4 OR; Art. 28, 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 1 und 2 lit. a DBG ; Art. 10 StHG ; geschäftsmässige Begründetheit pauschaler Rückstellungen für Reparaturen von Geschäftsliegenschaften. Übersicht über die handelsrechtlichen (E. 3.1) und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (E. 3.2).
Rückstellung; Rückstellungen; Liegenschaft; Liegenschaften; Bildung; Steuer; Rechnung; Geschäftsjahr; Urteil; Grossreparatur; Grossreparaturen; Unterhalt; Veranlagung; Sanierung; Abschreibungen; Rechnungslegung; Bilanz; Unternehmen; Aufwand; Verpflichtung; Buchung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5146/2018AmtshilfePerson; Informationen; Steuer; Amtshilfe; Staat; Recht; CH-FI; Urteil; Hinweis; Schweiz; Behörde; Verfahren; Hinweisen; Amtshilfeersuchen; Sachverhalt; Übermittlung; Personen; Einkommen; BVGer; Regel; Finnland; Schlussverfügung; StAhiG; Gesellschaft; Regelung
A-6895/2017AmtshilfeInformationen; Gesellschaft; Amtshilfe; Person; Recht; Vorinstanz; CH-FI; Beschwerde; StAhiG; Bescheinigung; Amtshilfeersuchen; Beschwerdeführerin; Leistung; Verfahren; Beschwerdeführerinnen; Schweiz; Bezug; Bescheinigungspflicht; Mitwirkung; Protokoll; Mitwirkungspflicht; Vertrag; Parteien; Gruppe; üsse

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kaufmann, Richner, Frei Hand zum DBG1999