BV Art. 125 - Messwesen

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 125 BV vom 2024

Art. 125 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 125 Messwesen

Die Gesetzgebung über das Messwesen ist Sache des Bundes.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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