Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 124e

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 124e ZGB vom 2025

Art. 124e Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 124e Unmöglichkeit (1)

1 Ist ein Ausgleich aus Mitteln der beruflichen Vorsorge nicht möglich, so schuldet der verpflichtete Ehegatte dem berechtigten Ehegatten eine angemessene Entschädigung in Form einer Kapitalabfindung oder einer Rente.

2 Ein schweizerisches Urteil kann auf Begehren des verpflichteten Ehegatten abgeändert werden, wenn im Ausland bestehende Vorsorgeansprüche durch eine angemessene Entschädigung nach Absatz 1 ausgeglichen wurden und diese Vorsorgeansprüche danach durch eine für den ausländischen Vorsorgeschuldner verbindliche ausländische Entscheidung geteilt werden.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2015 (Vorsorgeausgleich bei Scheidung), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 124e Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC230007EhescheidungBeklagten; Vorinstanz; Berufung; Unterhalt; Woche; Betreuung; Parteien; Recht; Unterhalts; Über; Wochen; Kinder; Überschuss; Klägers; Eltern; Regel; Scheidung; Regelung; Donnerstag; Besuch; Urteil; Überschussanteil; Wochenende; Betrag; Ferien; Rechtskraft; Kindes; Vorsorge
ZHLC230005EhescheidungParteien; Beklagten; Berufung; Recht; Liegenschaft; Scheidung; Grundbuch; Unterhalt; Vereinbarung; Klägers; Ausgleich; Vorsorge; Grundstück; Ausgleichszahlung; Hypothek; Betrag; Blatt; Über; Miteigentum; Scheidungsurteil; Kinder; Entscheid; Scheidungsurteils; Urteil; Rechtskraft; Teilvereinbarung; Alleineigentum
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2021.92-Berufung; Unterhalt; Recht; Unterhalts; Berufungsbeklagte; Apos; Berufungskläger; Partei; Urteil; Berufungsbeklagten; Parteien; Schweiz; Scheidung; Gericht; Vorsorge; Unterhaltsbeitrag; Vorinstanz; Zahlung; Ergänzung; Unterhaltsanspruch; Verfahren; Staat; Anspruch; Ehegatte; Klage; Teilung; Gutachten
AGAG ZSU.2023.104-Recht; Verfahren; Grundentschädigung; Eingabe; Apos; Abänderung; Vorinstanz; Entscheid; Entschädigung; Aufwand; Ehescheidung; Honorar; Massnahmen; Obergericht; Gesuch; Verfügung; Eheschutz; Eingaben; Zuschlag; Anwalt; Kanton; Ehescheidungsurteil; Begründung; Stunden; Rechtsprechung; Rechtsvertreter; Rechtsschrift; Verhandlung; Obergerichts
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