Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 124b

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 124b ZGB vom 2025

Art. 124b Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 124b Ausnahmen (1)

1 Die Ehegatten können in einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen von der hälftigen Teilung abweichen oder auf den Vorsorgeausgleich verzichten, wenn eine angemessene Alters- und Invalidenvorsorge gewährleistet bleibt.

2 Das Gericht spricht dem berechtigten Ehegatten weniger als die Hälfte der Austrittsleistung zu oder verweigert die Teilung ganz, wenn wichtige Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die hälftige Teilung unbillig wäre:

  • 1. aufgrund der güterrechtlichen Auseinandersetzung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Scheidung;
  • 2. aufgrund der Vorsorgebedürfnisse, insbesondere unter Berücksichtigung des Altersunterschiedes zwischen den Ehegatten.
  • 3 Das Gericht kann dem berechtigten Ehegatten mehr als die Hälfte der Austrittsleistung zusprechen, wenn er nach der Scheidung gemeinsame Kinder betreut und der verpflichtete Ehegatte weiterhin über eine angemessene Alters- und Invalidenvorsorge verfügt.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2015 (Vorsorgeausgleich bei Scheidung), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).

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    Art. 124b Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLC200021EhescheidungBeklagten; Parteien; Phase; Betreuung; Vorinstanz; Woche; Unterhalt; Wochen; Berufung; Recht; Kinder; Polen; Klägers; Einkommen; Unterhalts; Obhut; Vorsorge; Eltern; Scheidung; Über; Entscheid; Verfahren; Arbeit; Ferien; Schweiz
    ZHLC190007EhescheidungBerufung; Recht; Beklagten; Parteien; Einzelrichter; Urteil; Gericht; Begründung; Verfügung; Frist; Gesuch; Entscheid; Rechtspflege; Antrag; Verfahren; Einzelgericht; Unterlagen; Einkommens; Rechtsmittel; Prozesskosten; Vermögensverhältnisse; Uster; Bezirksgericht; Klage; Zustellung; Parteientschädigung; Auffassung; Berufungsverfahren; ühren
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOZKBER.2022.44-Berufung; Kinder; Ehemann; Ehefrau; Apos; Vorsorge; Scheidung; Berufungsklägerin; Urteil; Ziffer; Parteien; Gutachten; Amtsgerichtspräsidentin; Ehemannes; Recht; Verhältnisse; Gericht; Urteils; Kindergeld; Unbilligkeit; Familie; Vermögens; Liegenschaft; ährigen
    SOZKBER.2021.34-Apos; Ehemann; Ehefrau; Kinder; Unterhalt; Unterhalts; Beruf; Berufung; Einkommen; Betrag; Ehemannes; Liegenschaft; Phase; Vorinstanz; Betreuung; Rechnung; Recht; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Pension; Obhut; Parteien; Familie; Trennung; Steuern; Barunterhalt
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