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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 124a ZGB vom 2024

Art. 124a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 124a IV. Ausgleich bei Invalidenrenten nach dem reglementarischen Referenzalter und bei Altersrenten (1)

1 Bezieht ein Ehegatte im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens eine Invalidenrente nach dem reglementarischen Referenzalter oder eine Altersrente, so entscheidet das Gericht nach Ermessen über die Teilung der Rente. Es beachtet dabei insbesondere die Dauer der Ehe und die Vorsorgebedürfnisse beider Ehegatten.

2 Der dem berechtigten Ehegatten zugesprochene Rentenanteil wird in eine lebenslange Rente umgerechnet. Diese wird ihm von der Vorsorgeeinrichtung des verpflichteten Ehegatten ausgerichtet oder in seine Vorsorge übertragen.

3 Der Bundesrat regelt:

  • 1. die versicherungstechnische Umrechnung des Rentenanteils in eine lebenslange Rente;
  • 2. das Vorgehen in Fällen, in denen die Altersleistung aufgeschoben oder die Invalidenrente wegen Überentschädigung gekürzt ist.
  • (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2015 (Vorsorgeausgleich bei Scheidung), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 124a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVSBES.2019.135persönliche Beiträge für Nichterwerbstätige pro 2014 - 2016Beschwerde; Steuer; Rente; Renteneinkommen; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Beiträge; Einkommen; Solothurn; Kantons; Versicherungsgericht; Nichterwerbstätige; Abzug; Präsident; Ausgleichskasse; Verfügung; Steuerbehörden; Rechtsprechung; Rechtskräftige; Gericht; Pensionskasse; Unterhaltsbeiträge; Urteil; Berner; Einspracheentscheide; Versicherungsgerichts; Verfügungen; Entscheid; Geschiedene; Renteneinkommens
    GRZK1 2016 40Nebenfolgen der EhescheidungRecht; Ehefrau; Ehemann; Vorsorge; Unterhalt; Scheidung; Berufung; Ehegatte; Austrittsleistung; Alter; Unterhalts; Rente; Ehelich; Eheliche; Hälftig; Vorinstanz; Ehegatten; Ehemannes; Partei; Teilung; Ausgleich; Vorschlag; Hälftige; Entscheid; Vorsorgeausgleich; Parteien; Altersrente; Beruflich; Schweiz; Güterrechtliche
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