Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 124 BGG vom 2025

Art. 124 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 124 Frist

1 Das Revisionsgesuch ist beim Bundesgericht einzureichen:

  • a. wegen Verletzung der Ausstandsvorschriften: innert 30 Tagen nach der Entdeckung des Ausstandsgrundes;
  • b. wegen Verletzung anderer Verfahrensvorschriften: innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids;
  • c. wegen Verletzung der EMRK (1) : innert 90 Tagen, nachdem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Artikel 44 EMRK endgültig geworden ist;
  • d. aus anderen Gründen: innert 90 Tagen nach deren Entdeckung, frühestens jedoch nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids oder nach dem Abschluss des Strafverfahrens.
  • 2 Nach Ablauf von zehn Jahren nach der Ausfällung des Entscheids kann die Revision nicht mehr verlangt werden, ausser:

  • a. in Strafsachen aus den Gründen nach Artikel 123 Absatz 1 und 2 Buchstabe b;
  • b. in den übrigen Fällen aus dem Grund nach Artikel 123 Absatz 1.
  • 3 Die besonderen Fristen nach Artikel 5 Absatz 5 Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 13. Juni 2008 (2) bleiben vorbehalten. (3)

    (1) SR 0.101
    (2) SR 732.44
    (3) Eingefügt durch Anhang Ziff. II 1 des Kernenergiehaftpflichtgesetzes vom 13. Juni 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2022, veröffentlicht am 27. Jan. 2022 (AS 2022 43; BBl 2007 5397).

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    Art. 124 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHRT150071Rechtsöffnung Recht; Rechtsöffnung; Bundesgericht; Urteil; SchKG; Betreibung; Bundesgerichts; Unterschrift; Beklagten; Gericht; Entscheid; Kopie; Urteils; Rechtsöffnungsbegehren; Original; Generalsekretär; Verfahren; Vorinstanz; Betreibungs; BGerR; Unterschriften; Schweiz; Entschädigung; Beschwerdeschrift; Revision
    VDJug/2023/372évision; édure; énal; énale; édé; édéral; ’arrondissement; Appel; ’appel; écision; Broye; éfense; ’office; ’il; état; éposé; ’Est; éposée; ’est; éfenseur; Procureure; -dessus

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGKV 2017/18Entscheid Art. 7 Abs. 6 KVG. Schadenersatzpflicht der Beschwerdegegnerin, welche den Beschwerdeführer aufgrund ihres Verhaltens am angestrebten Wechsel der Versicherung gehindert hat, bejaht. Bemessung des Schadenersatzes (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. August 2018, KV 2017/18). Bestätigt durch Entscheid des Bundesgerichts 9C_714/2018. Schaden; Versicherung; Prämie; Prämien; Kranken; Versicherer; Schadenersatz; Betreibung; Bundesgericht; Kündigung; Entscheid; Recht; Schadenersatzpflicht; Versicherer; Person; Verlustschein; Krankenversicherung; Versicherers; Beschwerdeführers; Forderung; Aufnahmebestätigung; Ausstände; Versicherungsgericht; Höhe; Revision
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 I 494 (1F_29/2020)
    Regeste
    Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3).
    Urteil; Revision; Bundesgericht; Ermächtigung; Verfahren; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Verfahrens; Eröffnung; Staat; Urteils; Entschädigung; Polizeibeamten; Beamten; Revisionsgesuch; Limmattal; Staatsanwalt; Hinweis; Suizid; Kanton; Recht; Hinweisen; über
    147 III 238 (4F_7/2020)
    Regeste
    Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG ; Revision eines Bundesgerichtsurteils aufgrund von nachträglich entdeckten Tatsachen oder Beweismitteln. Stufen des Revisionsverfahrens vor Bundesgericht (E. 1).
    Revision; Bundes; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Tatsache; Urteil; Entscheid; Revisionsgesuchs; Beweis; Tatsachen; Beweismittel; Recht; Revisionsgesuchsgegner; Sachverhalt; Verfahren; Bundesgerichts; Beschwerdeverfahren; Kognition; Generalversammlung; Revisionsgr; Revisionsgesuchsteller; Revisionsverfahren; Gesuch; Revisionsgesuchstellerin; Aktionär; Aktionärs; ändig

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-3873/2024Asyl und WegweisungRecht; Revision; Gesuch; Advokat; Gesuchstellende; Parteien; Advokatur; Gesuchstellenden; Parteientschädigung; Bundesverwaltungsgericht; Honorar; Rechtsbeistand; Rechtsanwalt; Revisionsgesuch; Urteil; Aufwand; Kostennote; Stunden; Gericht; Dispositiv; Beschwerdeverfahren; Polatli; Wegweisung; Eingabe; Entschädigung; Beschwerdeurteil; Akten; Rechtsbeistands
    D-4199/2020Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Akten; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Revision; Urteil; Revisions; Bundesverwaltungsgericht; Einsicht; Gericht; Aktenstück; Eingabe; Verfahren; Verfügung; Gesuchstellers; Beweismittel; Aktenstücke; Botschaft; Antrag; Urteils; Entscheid; Revisionsgr; Akteneinsicht; Verfahrens; Aktenverzeichnis; Dossier

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2016.22Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Chile. Herausgabe zur Einziehung (Art. 74a IRSG). Akteneinsicht (Art. 80b IRSG). Rechtsverweigerung (Art. 46a VwVG)Rechtshilfe; Revision; Entscheid; Beschwerdekammer; Beschwerdegegner; Chile; Rechtshilfeverfahren; Verfahren; Herausgabe; Vermögenswerte; Akten; Bundesamt; Justiz; Sachen; Akteneinsicht; Revisionsgesuch; Brief; Aussenministerium; Beschwerdegegenstand; Staat; StBOG; Bundesstrafgericht; Einziehung; Bundesgericht; Vertreter; Anspruch; Republik; Beschwerdeführern; Beschwerdegegners
    RR.2016.23Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Chile. Herausgabe zur Einziehung (Art. 74a IRSG). Akteneinsicht (Art. 80b IRSG). Rechtsverweigerung (Art. 46a VwVG).Rechtshilfe; Revision; Entscheid; Chile; Beschwerdegegner; Beschwerdekammer; Rechtshilfeverfahren; Verfahren; Herausgabe; Vermögenswerte; Akten; Bundesamt; Justiz; Sachen; Akteneinsicht; Bundesstrafgericht; Revisionsgesuch; Brief; Aussenministerium; Beschwerdegegenstand; Staat; StBOG; Einziehung; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Vertreter; Anspruch; Republik; Bezug