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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 123 StPO vom 2024

Art. 123 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 123 Bezifferung und Begründung

1 Die in der Zivilklage geltend gemachte Forderung ist nach Möglichkeit in der Erklärung nach Artikel 119 zu beziffern und, unter Angabe der angerufenen Beweismittel, kurz schriftlich zu begründen.

2 Bezifferung und Begründung haben innert der von der Verfahrensleitung gemäss Artikel 331 Absatz 2 angesetzten Frist zu erfolgen. (1)

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 123 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230274Einfache Körperverletzung und WiderrufBeschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Urteil; Körper; Berufung; Körperverletzung; Gericht; Geldstrafe; Gericht; Sinne; Verletzung; Recht; Einvernahme; Privatklägers; Staatsanwalt; Verteidigung; Bundesgericht; Entscheid; Tätlichkeit; Staatsanwaltschaft; Urteils; Täter; Winterthur; Bundesgerichts; Widerruf; Gerichtskasse; Faust; Vorinstanz; ändig
ZHSB210407Sexuelle Nötigung etc. und WiderrufBeschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Vorinstanz; Berufung; Schuld; Gericht; Urteil; Schaden; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Nötigung; Schadenersatz; Diebstahl; Antrag; Untersuchung; Zusammenhang; Befragung; Sinne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.91 (AG.2018.423)fahrlässige Körperverletzung (BGer 6B_719/2018 vom 25.09.2019)Berufung; Privatklägerin; Berufungskläger; Richt; Urteil; Gericht; Verfahren; Verhandlung; Körper; Körperverletzung; Akten; Genugtuung; Verhandlungsprotokoll; Recht; Verfahrens; Berufungsklägers; Unfall; Höhe; Anschlussberufung; Schaden; Basel; Urteils; Person; Antrag; Urteilsgebühr; Sinne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
121 IV 340Art. 268 Ziff. 1 BStP; Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde gegen Abwesenheitsurteile. Ein Abwesenheitsurteil, dessen Aufhebung der Verurteilte verlangen kann, kann der Verurteilte nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechten. Ausnahme (Bestätigung der Rechtsprechung). Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Verfahren; Wiederaufnahme; Abwesenheitsurteil; Verfahrens; Recht; Bundesgericht; Gericht; Kantons; Verurteilte; Kontumazurteil; Aufhebung; Kantonsgericht; Angeklagte; Instanz; Wiederaufnahmeverfahren; Graubünden; Rechtsprechung; Vorinstanz; Gesuch; Abwesenheitsverfahren; Vorladung; Hauptverhandlung; Wiederaufnahmegesuch

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Apos;; Umlauf; Urteil; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Falsifikate; Betrug; Einführens; Täter; Busse; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts
SK.2019.1Fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB), Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 2 i.V.m. Ziff. 1 Abs. 1 StGB)Beschuldigte; Gewicht; Passagier; Passagiere; Beschuldigten; Bundes; Schwerpunkt; Flugzeug; Apos;; Gewichts; Unfall; Gericht; Verteidigung; Abflugmasse; Start; Urteil; Bundesanwaltschaft; Gewichte; Recht; Täter; Verkehr; Formular; Pilot; Person; «Weight; Flugzeuge

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchweizerPraxis, 3. Aufl., Zürich2017
Schmid, SchweizerSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, Zürich, St. Gallen2009