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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 123 StPO vom 2024

Art. 123 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 123 Bezifferung und Begründung

1 Die in der Zivilklage geltend gemachte Forderung ist nach Möglichkeit in der Erklärung nach Artikel 119 zu beziffern und, unter Angabe der angerufenen Beweismittel, kurz schriftlich zu begründen.

2 Bezifferung und Begründung haben innert der von der Verfahrensleitung gemäss Artikel 331 Absatz 2 angesetzten Frist zu erfolgen. (1)

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 123 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230274Einfache Körperverletzung und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Urteil; Körper; Berufung; Gericht; Perverletzung; Körperverletzung; Einfache; Geldstrafe; Gericht; Sinne; Verletzung; Einvernahme; Bedingte; Privatklägers; Bedingten; Staatsanwalt; Verteidigung; Bundesgericht; Amtlich; Entscheid; Tätlichkeit; Wiesen; Staatsanwaltschaft; Urteils; Amtliche
ZHSB210407Sexuelle Nötigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Recht; Prot; Vorinstanz; Berufung; Schuld; Gericht; Urteil; Schaden; Antrag; Freiheitsstrafe; Verfahren; Sexuell; Fähig; Amtlich; Amtliche; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Nötigung; Schadenersatz; Gericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.91 (AG.2018.423)fahrlässige Körperverletzung (BGer 6B_719/2018 vom 25.09.2019)
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
121 IV 340Art. 268 Ziff. 1 BStP; Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde gegen Abwesenheitsurteile. Ein Abwesenheitsurteil, dessen Aufhebung der Verurteilte verlangen kann, kann der Verurteilte nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechten. Ausnahme (Bestätigung der Rechtsprechung). Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Verfahren; Wiederaufnahme; Verfahrens; Abwesenheitsurteil; Recht; Ordentlichen; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Gericht; Kantons; Kantonale; Verurteilte; Kontumazurteil; Aufhebung; Kantonsgericht; Anfechten; Angeklagte; Instanz; Wiederaufnahmeverfahren; Graubünden; Rechtsprechung; Eidgenössische; Vorinstanz; Gesuch; Abwesenheitsverfahren; Verurteilt; Vorladung; Hauptverhandlung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Falsche; Falschen; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Umlauf; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Urteil; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Recht; Falsifikate; Betrug; T?ter; Einf?hrens; Busse; Verfahren
SK.2019.1Fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB), Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 2 i.V.m. Ziff. 1 Abs. 1 StGB)Schuldig; Beschuldigte; Gewicht; Passagier; Passagiere; Beschuldigten; Bundes; Schwerpunkt; Flugzeug;Gewichts; Unfall; Gericht; Verteidigung; Start; Abflugmasse; Urteil; Bundesanwaltschaft; Gewichte; Fahrl?ssig; Recht; T?ter; Verkehr; Formular; W?re; Person; Pilot; Weight; Flugzeuge
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