AIG Art. 122c - Gemeinsame Bestimmungen für die Sanktionierung der Luftverkehrsunternehmen
Einleitung zur Rechtsnorm AIG:
Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.
Art. 122c AIG vom 2024
Art. 122c (1) Gemeinsame Bestimmungen für die Sanktionierung der Luftverkehrsunternehmen
1 Die Artikel 122a und 122b gelten unabhängig davon, ob die Sorgfalts- oder Meldepflicht in der Schweiz oder im Ausland verletzt wurde.
2 Zuständig für die Sanktionierung der Widerhandlungen nach den Artikeln 122a und 122b ist das SEM.
3 Das Verfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (2) . Es muss eröffnet werden:a. im Fall einer Verletzung der Sorgfaltspflicht: spätestens zwei Jahre nach der betreffenden Einreiseverweigerung;b. im Fall einer Verletzung der Meldepflicht: spätestens zwei Jahre nach dem Datum, an dem nach Artikel 104 Absatz 1 die Daten hätten übermittelt werden müssen.
(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. Juni 2014 (Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme), in Kraft seit 1. Okt. 2015 ([AS 2015 3023]; [BBl 2013 2561]).
(2) [SR 172.021]
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.