Strafgesetzbuch (StGB) Art. 122

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 122 StGB vom 2025

Art. 122 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 122 Körperverletzung. Schwere Körperverletzung (1)

Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer vorsätzlich:

  • a. einen Menschen lebensgefährlich verletzt;
  • b. den Körper, ein wichtiges Organ oder Glied eines Menschen verstümmelt oder ein wichtiges Organ oder Glied unbrauchbar macht, einen Menschen bleibend arbeitsunfähig, gebrechlich oder geisteskrank macht, das Gesicht eines Menschen arg und bleibend entstellt;
  • c. eine andere schwere Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen verursacht.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

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    Art. 122 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB230291vorsätzliche Tötung etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger
    ZHSB220060RaufhandelZelle; Beschuldigte; Privatkläger; Verletzung; Auseinandersetzung; Anklage; Beschuldigten; Vorinstanz; Verletzungen; Beruf; Berufung; Recht; Sinne; Körper; Privatklägers; Tätlichkeit; Sekunden; Raufhandel; Tätlichkeiten; Faust; Urteil; Körperverletzung; Gericht; Stuhl; Staatsanwaltschaft; Viertel
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVV130004Umteilung Prozess Nr. DG130002-H des Bezirksgerichts Pfäffikon i.S. der Parteien betreffend schwere Körperverletzung etc.Bezirksgericht; Pfäffikon; Verfahren; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Beschluss; Gericht; Winterthur; Verwaltungskommission; Bezirksgerichts; Parteien; Geschworenengericht; Obergerichts; Ersatzrichter; Entscheid; Gerichtsschreiberin; Staatsanwaltschaft; Beschuldigter; Körperverletzung; Kassationsgericht; Urteil; Geschworenengerichts; Begründung; Vizepräsidentin; Beizug; Laienrichter; Verfahrens; Vorsitz
    SOSTBER.2023.72-Beschuldigte; Privat; Privatkläger; Messer; Beschuldigten; Massnahme; Recht; Täter; Urteil; Staat; Beruf; Berufung; Körper; Apos; Körperverletzung; Solothurn; Geschädigte; Verletzung; Auskunftsperson; Stich; Marke:; Schuld
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    141 IV 97Art. 122 StGB; schwere Körperverletzung, vorsätzliche Infizierung mehrerer Personen mit dem HI-Virus. Die Infizierung mit dem HI-Virus erfüllt angesichts der tiefgreifenden und lebenslangen Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit den Tatbestand der schweren Körperverletzung im Sinne der Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB. Dass die Übertragung des HI-Virus nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung keine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB darstellt, steht damit nicht in Widerspruch (E. 2.4). Körper; Infektion; Körperverletzung; Sinne; HIV-Infektion; Vorinstanz; HI-Virus; Personen; Urteil; Entscheid; Anklage; Rechtsprechung; Behandlung; Bundesgericht; Gesundheit; Geschädigten; Krankheit; Würdigung; Generalklausel; Infizierung; Tatbestand; Verbreitens; Freiheitsstrafe
    139 IV 214 (6B_337/2012)Übertragung der HIV-Infektion durch ungeschützten Sexualverkehr; Körperverletzung. Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der medizinischen Behandlungsfortschritte lässt sich heute nicht mehr sagen, dass die HIV-Infektion schon als solche lebensgefährlich im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB ist. Sie stellt indessen nach wie vor eine nachteilige pathologische Veränderung mit Krankheitswert dar und ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls als einfache oder als schwere Körperverletzung zu qualifizieren (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.4). Infektion; Körper; Körperverletzung; Recht; HIV-Infektion; Sinne; Rechtsprechung; Virus; Behandlung; Bundesgericht; Wahrscheinlichkeit; Ziffer; Krankheit; Urteil; Kantons; HI-Virus; Recht; Infizierte; Medikamente; Genugtuung; Barkeit; HIV-Infizierte; Oberstaatsanwaltschaft; Übertragung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-3800/2017AsylwiderrufRecht; Flücht; Flüchtling; Beschwerdeführers; Flüchtlingseigenschaft; Türkei; Quot;; Vorinstanz; Asylwiderruf; Schweiz; Urteil; Aberkennung; Handlung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Mutter; Widerhandlung; Staat; Interesse; Verfahren; Akten; Vergewaltigung; Busse; Handlungen; Massnahme; Recht
    F-6589/2014ÜbrigesBundes; Ausreise; Ausreisebeschränkung; Kantons; Rayon; Rayonverbot; Verfügung; Recht; Verfahren; Verfahren; Bundesamt; Sachverhalt; Gewalt; Massnahme; Vorinstanz; Ausreisebeschränkungen; Sport; Person; League; Begründung; Bundesverwaltungsgericht; Akten; Kantonspolizei; Champions; ändig

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2019.67Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125 StGB) und fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 StGB), jeweils i.V.m. Art. 98 LFG
    Beschuldigte; Anflug; Bremse; Schirm; Unfall; Beschuldigten; Privatkläger; Bundes; Gericht; Strömung; Prüfung; Urteil; Queranflug; Gleitschirm; Körper; Pilot; Apos;; Recht; Täter; Höhe; Absturz; Strömungsabriss; ändig
    CA.2019.18Berufung teilweise Anfechtung des Urteils, mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung teilweise mehrfache Widerhandlung gegen das SprengstoffgesetzVerfahren; Beschuldigte; Urteil; Bundes; Apos;; Beschuldigten; Berufung; Verfahrens; Kammer; Verfahren; Entschädigung; Bundesgericht; Stunden; Bundesstrafgericht; Freiheitsstrafe; Urteils; Verfahrenskosten; Bundesstrafgerichts; Sprengkörper; Auslagen; Vorinstanz; Sinne; Dispositiv; Dispositivziffer; Berufungsverfahren; Person; Probezeit; Verschulden; Gefährdung; Absicht

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    SchweizerPraxis, 4. Auflage2021
    RothBasler 4.Auflage2019