BV Art. 122 - Zivilrecht
Einleitung zur Rechtsnorm BV:
Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.
Art. 122 BV vom 2024
Art. 122 Zivilrecht, Strafrecht, Messwesen (1) Zivilrecht
1 Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts ist Sache des Bundes.
2 Für die Organisation der Gerichte und die Rechtsprechung in Zivilsachen sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
(1) Angenommen in der [Volksabstimmung vom 12. März 2000], in Kraft seit 1. Jan. 2007 (BB vom 8. Okt. 1999, BRB vom 17. Mai 2000, BB vom 8. März 2005 – [AS 2002 3148]; [2006 1059]; [BBl 1997 I 1]; [1999 8633]; [2000 2990]; [2001 4202]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.