Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 122 BGG vom 2025

Art. 122 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 122 Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Revision wegen Verletzung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (1) (EMRK) kann verlangt werden, wenn:

  • a. (2) der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem endgültigen Urteil (Art. 44 EMRK) festgestellt hat, dass die EMRK oder die Protokolle dazu verletzt worden sind, oder den Fall durch eine gütliche Einigung (Art. 39 EMRK) abgeschlossen hat;
  • b. eine Entschädigung nicht geeignet ist, die Folgen der Verletzung auszugleichen; und
  • c. die Revision notwendig ist, um die Verletzung zu beseitigen.
  • (1) SR 0.101
    (2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 1. Okt. 2021, in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2022 289; BBl 2021 300, 889).

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    Art. 122 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220151Änderung der Sanktion (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Berufung; Entschädigung; Bundesgericht; Urteil; Berufungskläger; Gerichtshof; Verfahren; Kantons; Revision; Berufungsverfahren; Berufungsklägers; Recht; Verwahrung; Bundesgerichtes; Obergericht; Verteidigung; Genugtuung; Entschädigungs; Entscheid; Erwägungen; Freiheitsentzug; Konventionsverletzung; Revisionsverfahren; Abteilung; Berufungsverfahrens; Oberstaatsanwaltschaft; Verfahrens
    ZHAA090157Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und KonkurssachenKassationsgericht; Bezirksgericht; Konkursamt; Sinne; Gericht; SchKG; Aufsichtsbehörde; Eingabe; Einsprache; Weiterleitung; Urteil; Verfahren; Kassationsrichter; Rechtsverzögerung; Rechtsverweigerung; Europäischen; Gerichtshofs; Menschenrechte; Kassationsgerichts; Verfügung; Aufsichtsbeschwerde; Entscheid; Präsident; Sekretär; Anträge; Gunsten; Beschwerdeführers; Parteien
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGIV 2016/97Entscheid Art. 7 Abs. 2 ATSG, Art. 8 ATSG, Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG, Art. 29 IVG. Kritik ähig; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Erwerb; Invalidität; IV-act; Hilfsarbeit; Gesundheit; Haushalt; Hilfsarbeiterin; Invaliditätsgrad; Gesundheits; Bundesgericht; Einschränkung; IV-Stelle; Valideneinkommen; Recht; Spitals; Kinder; Versicherungsgericht; Hilfsarbeiterinnen; Spitalsekretärin; Sachverhalt; Arbeitsunfähigkeit; Zentralwert; Person; Arzt-/
    SGIV 2016/97Entscheid Art. 7 Abs. 2 ATSG, Art. 8 ATSG, Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG, Art. 29 IVG. Kritik ähig; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Erwerb; Invalidität; IV-act; Hilfsarbeit; Gesundheit; Haushalt; Hilfsarbeiterin; Invaliditätsgrad; Gesundheits; Bundesgericht; Einschränkung; IV-Stelle; Valideneinkommen; Recht; Spitals; Kinder; Versicherungsgericht; Hilfsarbeiterinnen; Spitalsekretärin; Sachverhalt; Arbeitsunfähigkeit; Zentralwert; Person; Arzt-/
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 I 494 (1F_29/2020)
    Regeste
    Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3).
    Urteil; Revision; Bundesgericht; Ermächtigung; Verfahren; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Verfahrens; Eröffnung; Staat; Urteils; Entschädigung; Polizeibeamten; Beamten; Revisionsgesuch; Limmattal; Staatsanwalt; Hinweis; Suizid; Kanton; Recht; Hinweisen; über
    145 III 165 (5F_8/2018)Art. 122 lit. c BGG und Art. 337 Abs. 2 ZPO; Gesuch um Revision eines Urteils betreffend Publikationsverbot unter Strafdrohung nach Art. 292 StGB; Einstellung der Vollstreckung. Die Revision als ausserordentliches Rechtsmittel ist unzulässig, wenn ein anderer ordentlicher Rechtsweg gestattet, einen Zustand mit der EMRK wieder in Übereinstimmung zu bringen. Hat das urteilende Gericht die Veröffentlichung eines Berichts unter Strafdrohung gemäss Art. 292 StGB verboten, kann die unterlegene Partei beim Vollstreckungsgericht um Aufhebung der Strafdrohung ersuchen und alsdann ihren Bericht ohne Rechtsnachteil veröffentlichen. Eine Revision ist dazu nicht erforderlich (E. 3.3). Revision; Urteil; Vollstreckung; Stiftung; Verletzung; Urteils; Publikationsverbot; Drohung; Rechtsweg; Revisionsgesuch; Vollstreckungsgericht; Bericht; Bundesgericht; Gesuch; Einstellung; Zustand; Entscheid; Zivilprozessordnung; Vollstreckbarkeit; Schweizerische; S-Stiftung; Rechtsmittel; Gericht; Rechtsnachteil; Kundgebung; Website; Rubrik; Verbaler; Rassismus; Obergericht

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    F-5227/2019Ausdehnung der kantonalen WegweisungRevision; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Verletzung; Revisionsgesuch; Entschädigung; Bundesverwaltungsgerichts; Ausdehnung; Verfahrens; Wegweisung; Schweiz; Urteils; Recht; BVGer; Parteien; BVGer-act; Entscheid; Konventionsverletzung; Richter; Migration; Verfügung; Bundesgericht; Parteientschädigung; Verhältnismässigkeit; üngliche
    C-6038/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Revision; Urteil; Revisionsgesuch; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Bundesgericht; Gesuch; Gericht; Revisionsgr; Verfahrens; Eventualiter; Ausstand; Verletzung; Bundesverwaltungsgerichts; Bundesgerichts; Frist; Urteile; ELISABETH; ESCHER; Besetzung; Einzelrichter; Gerichtsschreiber; Vertreter; Revisionsbegehren; Ziffer; Person; ässig

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CR.2021.5Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Gericht; Entscheid; Auslieferung; Filter; Urteil; Sachen; Beschwerdekammer; StBOG; Revisionsgesuch; Entscheide; Bundesgericht; Tatsachen; Verfahren; Urteile; Verfahren; Gericht; Bundesstrafgericht; Berufungskammer; Justiz; Bundesamt; Bundesstrafgerichts; Beschluss; Rechtshilfe; BStGer; Gesuchstellers
    CR.2020.27Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Österreich; Eintretensverfügung (Art. 80a Abs. 1 IRSG),
    Erstellung eines Gutachtens (Art. 63 Abs. 2 lit. b IRSG)
    Revisionsgesuch gegen den Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts RR.2020.180 vom 23. Juli 2020
    Bundes; Gesuchsteller; Entscheid; Revision; Beschwerdekammer; StBOG; Bundesstrafgericht; Verfahren; Verfahren; Rechtshilfe; Berufungskammer; Staatsanwalt; Eintreten; Anfechtungsobjekt; Verfahrens; Graubünden; Revisionsgesuch; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Rechtskraft; Staatsanwaltschaft; Eintretensverfügung; Gesuchstellers; Eingabe; Revisionsverfahren; Gericht; önne