LD Art. 121 - Ricettazione doganale

Einleitung zur Rechtsnorm LD:



Art. 121 LD dal 2023

Art. 121 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 121 Ricettazione doganale

Chiunque acquista, accetta in dono, in pegno o in custodia, occulta, spaccia, aiuta a spacciare o mette in commercio merci soggette a dazio o vietate, di cui egli sa o deve supporre che sono state sottratte all’obbligo doganale oppure introdotte nel territorio doganale o importate in violazione di un divieto o di una limitazione, è punito con la pena comminata per l’antefatto.


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Art. 121 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230182RechtsöffnungRecht; Verrechnung; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Unterhalt; Forderung; Beklagten; Betreibung; Zahlung; Kinder; Hypothekarzins; Urteil; Hypothekarzinsen; Verhalten; Gläubiger; Entscheid; Unterhaltsbeiträge; Rechtsmissbrauch; Hinweis; Unterhaltsforderung; Forderung; Vorbringen; Verfahren; Schuld; Zahlungspflicht; Kammer; Kinderunterhalt; Eingabe; Erwägungen
ZHLC230033EhescheidungVorinstanz; Berufung; Beklagten; Unterhalt; Recht; Liegenschaft; Urteil; Unterhalts; Parteien; Konto; Einkommen; Urteils; Dispositiv; Entscheid; Rechtskraft; Gericht; Verfahren; Umbau; Betrag; Scheidung; Arbeit; Errungenschaft; Beleg; Ziffer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2024.21-Berufung; Berufungskläger; Gesuchsgegner; Schuldneranweisung; Urteil; Apos; Zivilkammer; Obergericht; Oberamt; Olten-Gösgen; Unterhalt; Gericht; Bundesgericht; Begehren; Gesuchsgegners; Stellungnahme; Arbeitspensum; Gründen; Existenzminimum; Voraussetzungen; Entscheid; Beschwerdeschrift; Verfassungsbeschwerde; Präsidentin; Hunkeler; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Schaller
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 344 (4A_500/2013)Art. 263 Abs. 4 und Art. 143-149 OR; Übertragung der Miete von Geschäftsräumen; Solidarschuld. Die Übertragung der Miete hat nach Art. 263 Abs. 4 OR eine Solidarschuld des übertragenden und des übernehmenden Mieters gemäss den Art. 143-149 OR zur Folge (E. 5).
Miete; Mieter; Mieters; Übertragung; Solidarschuld; Vermieter; Haftung; Mietverhältnis; Sinne; Obligationenrecht; Schuld; Vertrag; Weiterhaftung; Solidarität; Geschäfts; Urteil; Geschäftsräumen; Vermieters; Bundesgericht; Artikeln; Mietrecht; Erwägung
107 Ib 94Art. 121 Abs. 3 ZG.1. Bei unklarer Rechtslage verlangt die Zollverwaltung zu Recht den strikten Nachweis des Eigentums von demjenigen, der die Herausgabe eines beschlagnahmten Zollpfandes beansprucht (E. 3a). 2. Die Zollverwaltung ist aufgrund eines Herausgabebegehrens nicht verpflichtet, von Amtes wegen die Eigentumsverhältnisse am beschlagnahmten Zollpfand abzuklären (E. 4). Eigentum; Zollpfand; Eigentums; Zollverwaltung; Recht; Herausgabe; Beweis; Beschlagnahme; Leasing; Zollpfandes; Sinne; Ansprecher; Vorinstanz; Lastwagen; Pfandrecht; Sicherstellung; Amtes; Eigentumsverhältnisse; Freigabe; Verwaltung; Fassung; Verwertung; Urteil; Product; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Rechtslage; Büssing; Berufung; önlich

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser Zivilgesetzbuch I2014
Andrea Büchler, SchwenzerKommentar Scheidung2011