LP Art. 121 -

Einleitung zur Rechtsnorm LP:



Art. 121 LP de 2025

Art. 121 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 121 Extinction de la poursuite

La poursuite tombe si la réquisition n’a pas été faite dans le délai légal ou si, retirée, elle n’a pas été renouvelée dans ce délai.


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Art. 121 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230110Mitteilung des Verwertungsbegehrens usw. / Betreibung Nr. ... / Pfändung Nr. ... / Verwertung Nr. ...Betreibung; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Verwertungsbegehren; Beschwerde; Pfändung; Beschwerdegegner; Recht; Verwertungsbegehrens; Gläubiger; Schuldner; Mitteilung; Betreibungsamtes; Vorinstanz; Begehren; Beschwerdeführer; Betreibungsämter; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführers; Pfändungsurkunde; Vermögenswerte; Nichtigkeit; Betreibungshandlung; Entscheid; Frist; Antrag
ZHPS160127Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Pfändung; Ehemann; Betreibungsamt; SchKG; Ehemannes; Miteigentum; Bundes; Verwertung; Staat; Miteigentumsanteil; Schuldner; Zollikon; Staats; Gläubiger; Nichtig; Gemeinde; Versteigerung; Vorinstanz; Vermögens; Zahlung; Liegenschaft; Nichtigkeit; Aufsichtsbehörde; Betreibungsamtes; Gemeindesteuern; Bundessteuer; Akten
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