ZPO Art. 120 - Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 120 ZPO vom 2024

Art. 120 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 120 Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege

Das Gericht entzieht die unentgeltliche Rechtspflege, wenn der Anspruch darauf nicht mehr besteht oder nie bestanden hat.


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Art. 120 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRZ220008Unterhalt und weitere Kinderbelange (unentgeltliche Rechtspflege)Verfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Recht; Verfahrensbeteiligten; Rechtspflege; Vorinstanz; Verfügung; Gericht; Einkommen; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Kinder; Berufung; Säule; Entzug; Parteien; Gesuch; Überschuss; Verhältnisse; Kanton; Unterhalt; Geschäfts-Nr; Gerichtskosten; Parteientschädigung
ZHPC220029Ehescheidung (Prozesskostenvorschuss / unentgeltliche Rechtspflege)Recht; Gesuch; Prozesskosten; Rechtspflege; Prozesskostenvorschuss; Vorinstanz; Prozesskostenvorschusses; Verfahren; Beklagten; Partei; Rechtsmittel; Entscheid; Zahlung; Parteien; Bewilligung; Massnahme; Verpflichtung; Bezahlung; Leistung; Gesuchs; Verfügung; Verhandlung; Akten; Rechtsanwältin; Eingabe; Massnahmen; Bezirksgericht; Beschwerdegegner; Pfäffikon
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150083Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Rechtspflege; Gesuch; Stadt; Verfahren; Entzug; Entscheid; Obergericht; Wiedererwägung; Obergerichts; Rechtsvertreter; Verfahrens; Urteil; Friedensrichteramt; Bühler; Gewährung; Person; Zeitpunkt; Gericht; Kantons; Obergerichtspräsident; Klage; Rechtsverbeiständung; Präsident; Bestellung; Rechtsanwalt; Schlichtungsverfahren; Kopie; Hauptsache
ZHVB140009Beschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 21. Februar 2014 (FP130144)Recht; Ehegatte; Aufsicht; Aufsichts; Vorinstanz; Verfügung; Entscheid; Rechtspflege; Leasing; Bedarfsrechnung; Verfahren; Fahrzeug; Ehegatten; Obergericht; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Einkommen; Bezirksgericht; Obergerichts; Zivil; ZPO-Bühler; Kanton; Aufsichtsbehörde; Person; Gericht; Kantons; Zivilkammer; Massnahme; Ziffer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 626 (4A_169/2016)Verrechnungserklärung im Prozess. Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs steht der Geltendmachung des gleichen Anspruchs durch Verrechnungseinrede in einem anderen Verfahren nicht entgegen (E. 8.4).
Verrechnung; Verrechnungseinrede; Verfahren; Recht; Rechtshängigkeit; Vorinstanz; Forderung; Beschwerdegegner; Beschwerdeführers; Kommentar; Urteil; Anspruchs; Klage; Gericht; Zivilprozessordnung; Geltendmachung; Erstinstanz; Verfahren; Privatklage; Bundesgericht; Schweizerischen; GestG; Gerichtsstand; Verfahrens; Zivilsachen; Erwägungen; Beschwerdegegners; Klageantwort
99 Ia 26Art. 4 BV (Willkür, Rechtsverweigerung); kant. Prozessrecht. Nichtigkeitsklage und Appellation nach bernischer ZPO. Verhältnis der beiden Rechtsmittel zueinander. Bedeutung von Art. 337 ZPO, der besagt, dass die Einlegung eines andern Rechtsmittels ausgeschlossen ist, solange die Appellation offensteht. Appellation; Nichtigkeitsklage; Recht; Appellationshof; Entscheid; Rechtsmittel; Appellationsfrist; Urteil; Verfahren; LEUCH; Scheidung; Baudraz; Wiedereinsetzung; Rüge; Urteils; Kanton; Frist; Kantons; Scheidungsurteil; Wiedereinsetzungsgesuch; Appellationshofes; Begründung; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Brunner, Gasser, Schwander Kommentar zur Schwei- zerischen Zivilprozessordnung2016