143 III 395 (5A_243/2016) | Art. 285 ff. SchKG; Art. 1 lit. c, Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO; Anfechtungsklage gegen den Bund für bezahlte Mineralölsteuern. Die Anfechtungsklage gemäss Art. 285 ff. SchKG gegen den Fiskus gehört zu den gerichtlichen Angelegenheiten des SchKG, welche von der ZPO geregelt werden. Sie fällt hingegen nicht unter die "Klagen gegen den Bund" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO, für welche eine einzige kantonale Instanz zuständig ist (E. 3-8). | Anfechtung; SchKG; Recht; Klage; Anfechtungsklage; Obergericht; Bundes; Schweizer; Klagen; Schweizerische; Zuständigkeit; Mineralölsteuer; Verwaltungs; Verfahren; Bundesgericht; Fiskus; Rechtshandlung; Klage; Mineralölsteuern; Bezahlung; Rechtsweg; Kommentar; Zivilprozessordnung; Urteil; Klagen; Instanz; Botschaft; Gläubiger |
141 V 361 | Art. 53 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 39 KVG; Art. 83 lit. r BGG; keine Weiterzugsmöglichkeit von Spitalplanungsentscheiden an das Bundesgericht. Gegen einen Zulassungsentscheid gemäss Art. 39 KVG steht allen Betroffenen ausschliesslich die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen. Der in Art. 83 lit. r BGG ausgeschlossene Beschwerdeweg an das Bundesgericht kann auch dann nicht über Art. 120 Abs. 1 lit. b BGG wieder offenstehen, wenn zwei Kantone am Recht stehen (E. 1.4). | Kanton; Bundesverwaltungsgericht; Kantons; Bundesgericht; Recht; Klinik; Spitalliste; Urteil; Regierungsrat; Thurgau; Zwischenverfügung; Betten; Zulassung; Abteilung; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten; Beschwerdeweg; Beschluss; Beschlüsse; Kantonsregierungen; Entscheide; Weiterzug; Weiterzugsmöglichkeit; Zulassungsentscheid; Kantone; Psychiatrie |