TStG Art. 12 -

Einleitung zur Rechtsnorm TStG:



Das schweizerische Tabaksteuergesetz regelt die Besteuerung von Tabakprodukten wie Zigaretten und Zigarren, um den Konsum zu regulieren und Einnahmen für den Staat zu generieren. Es enthält auch Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung und Bekämpfung von Schmuggel. Das Gesetz wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit überwacht und Verstösse können zu Geldstrafen führen.

Art. 12 TStG vom 2025

Art. 12 Tabaksteuergesetz (TStG) drucken

Art. 12 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 24. März 1995, mit Wirkung seit 1. März 1996 (AS 1996 585; BBl 1995 I 89).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-6216/2014Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)Behörde; Behörden; Person; Schweiz; Bundes; Vorinstanz; Recht; Familie; Türkei; Botschaft; Bundesverwaltungsgericht; Zeitpunkt; Verfolgung; Schutz; Flüchtling; Verfügung; Eingabe; Waffe; Staat
D-6122/2013Asyl und WegweisungQuot;; Gericht; Beschwerde; Verfahren; Verfahren; Mahkemesi; Verfügung; Dokument; Datum; Wegweisung; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgericht; Dokumente; Recht; Vorinstanz; Verfahrens; Sinne; Beweis; Schweiz; Ehrverletzung; Mahkemesi-Gericht; Person; Asliye; ürden