Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 12 StPO vom 2024
Art. 12 1. Kapitel: Befugnisse1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Strafverfolgungsbehörden
Strafverfolgungsbehörden sind:a. die Polizei;b. die Staatsanwaltschaft;c. die Übertretungsstrafbehörden.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 12 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE220124 | Einstellung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Denswil; Wädenswil; Polizeiposten; Beschwerdeführers; Zeigen; Recht; Fragen; Aussage; Anzeigen; Anzeige; Aussagen; Kantons; Bundesgericht; Verfahren; Verfolgung; Einstellung; Verfügung; Beschwerdegegners; Verfahren; Rechtlich; Bundesgerichts; Erstatten; Anklage; Urteil |
ZH | UE210222 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Kinder; Äusserung; E-Mail; Staatsanwaltschaft; Verhalten; Äusserungen; Person; Sachverhalt; Verfahren; Verletzen; Gefährdung; Nichtanhandnahme; Meinung; Gefährdungsmeldung; Kindes; Sicht; Beilage; Besuch; Behörde; Verfahren; Bundesgericht; Beschwerdeführerin; Ehrverletzend; Dringend; Schilderungen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB150007 | Aufsichtsbeschwerde gegen das Schreiben des Bezirksgerichts Zürich vom 10. April 2015 | |
BS | ZB.2021.14 (AG.2021.158) | Scheidung | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 379 (6B_195/2020) | Regeste Art. 127 Abs. 5 StPO ; Geltungsbereich des Anwaltsmonopols bei der Verteidigung der beschuldigten Person; abweichende kantonale Bestimmung für die Verteidigung im Übertretungsstrafverfahren. Der in Art. 127 Abs. 5 erster Teilsatz StPO definierte strafprozessuale Monopolbereich gilt für die berufsmässige sowie die nicht berufsmässige Verteidigung (E. 1.2.3). Der Gestaltungsspielraum der Kantone für abweichende Regelungen im Übertretungsstrafverfahren im Sinne von Art. 127 Abs. 5 zweiter Teilsatz StPO wird nach den bundesrechtlichen Vorgaben durch die Anforderungen von Art. 127 Abs. 4 StPO beschränkt (E. 1.6.2). Soll die nicht berufsmässige Vertretung durch Nichtanwälte im Übertretungsstrafverfahren zugelassen werden, braucht es eine kantonale Bestimmung von hinreichender Klarheit (E. 1.6.3). | Kanton; Übertretung; Verteidigung; Verfahren; Recht; Berufsmässig; Berufsmässige; Beschwerde; Übertretungsstrafverfahren; Vertretung; Kantone; Beschwerdeführer; AnwG/SG; Gallen; Person; Kantons; Teilsatz; Schuldig; Regelung; Prozess; Abweichende; Monopol; Sachen; Kantonale; Sinne; Beschuldigte; Gericht; Rechtlichen; Monopolbereich; Anwälte |
146 IV 211 (6B_1202/2019) | Regeste Art. 122 Abs. 1, 126 Abs. 1 lit. a StPO; Art. 305 bis Ziff. 2 StGB ; Art. 41, 50 Abs. 3 OR ; Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei. Soweit das Gericht die beschuldigte Person schuldig spricht, ist der Entscheid über die anhängig gemachten Schadenersatzforderungen, soweit sie hinreichend begründet und beziffert sind, zwingend (E. 3). | Geldwäscher; Schaden; Beschwerde; Geldwäscherei; Recht; Urteil; Vermögens; Einziehung; Vorinstanz; Schuldig; Schädigten; Beschwerdeführerin; Gericht; Vortat; Zivilklage; Vermögenswerte; Schadenersatz; Geschädigten; Schadenersatzforderung; Person; Hinreichend; Begründet; Schutz; Haftung; Verfahren; Hinweis; Urteil; Rechtsprechung; Zivilrechtlich; HEIERLI |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-3612/2019 | Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Bund (Übriges) | Bundes; Bundesanwalt; AB-BA; Recht; Bundesanwalts; Beschwerde; Untersuchung; Aufgabe; Disziplinaruntersuchung; Verfügung; Person; Aufgaben; Verfahren; Organ; Organisation; Bundesverwaltung; Bundesanwaltschaft; Leiter; Interesse; Verfahren; Interessen; Bundespersonalrecht; Aufsicht; Verwaltung; Personen; Vertretung; Verfahrens; Organisations; Aufsichtsbehörde |
A-4186/2015 | Öffentlichkeitsprinzip | Verfahren; Recht; Verfahren; Beschwerde; Verwaltung; Recht; Zugang; Verwaltungs; Bundes; Konvention; Dokument; Umwelt; Dokumente; Vorinstanz; Aarhus-Konvention; Beschwerdef?hrer; Verfahrens; Setze; Urteil; Umweltinformation; Akten; Rechts; Verfahrens; Botschaft; Entscheid; H?ngige; Verwaltungsstrafverfahren; Auslegung; Dokumenten; BVGer |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2022.225 | | Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erw?hnt |
BH.2023.5 | | Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Beh?rde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz |