Militärstrafgesetz (MStG) Art. 12

Zusammenfassung der Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 12 MStG vom 2025

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Art. 12 Verbrechen und Vergehen. Begriffe

1 Dieses Gesetz unterscheidet die Verbrechen von den Vergehen nach der Schwere der Strafen, mit der die Taten bedroht sind.

2 Verbrechen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind.

3 Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7385/2006Staatshaftung (Bund)Bundes; Klasse; Schaden; Armee; Aspirant; Bundesverwaltungsgericht; Rutschbahn; Klassenabend; Recht; Schweizer; Aspiranten; Angehörige; Schweizerische; Haftung; Recht; Befehl; Verrichtung; Haftpflicht; Ereignis; Entscheid; Schweizerischen; Verwaltung; Befehls; ätte