Bundesgerichtsgesetz (BGG) Art. 12

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 12 BGG vom 2024

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Art. 12 Wohnort

Die Richter und Richterinnen können ihren Wohnort in der Schweiz frei wählen; ordentliche Richter und Richterinnen müssen jedoch das Gericht in kurzer Zeit erreichen können.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 238 (4F_7/2020)
Regeste
Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG ; Revision eines Bundesgerichtsurteils aufgrund von nachträglich entdeckten Tatsachen oder Beweismitteln. Stufen des Revisionsverfahrens vor Bundesgericht (E. 1).
Revision; Bundes; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Tatsache; Urteil; Entscheid; Revisionsgesuchs; Beweis; Tatsachen; Beweismittel; Recht; Revisionsgesuchsgegner; Sachverhalt; Verfahren; Bundesgerichts; Beschwerdeverfahren; Kognition; Generalversammlung; Revisionsgr; Revisionsgesuchsteller; Revisionsverfahren; Gesuch; Revisionsgesuchstellerin; Aktionär; Aktionärs; ändig
144 I 214 (2F_23/2016)Gezielte Sanktionen des UN-Sicherheitsrats im Zusammenhang mit dem Irak; Revision des bundesgerichtlichen Urteils 2A.785/2006 nach Verurteilung der Schweiz im Urteil Al-Dulimi durch den EGMR wegen Verletzung von Art. 6 EMRK. Verfahren und Zulässigkeit eines Revisionsgesuchs gestützt auf Art. 122 BGG (E. 1 und 2). Prüfung eines möglichen Konflikts zwischen minimalen Verfahrensgarantien der EMRK, die gemäss dem Urteil des EGMR vom 21. Juni 2016 zu beachten sind, und den Verpflichtungen, die sich aus vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen gezielten Sanktionen ergeben. Aufgrund einer systematischen (Art. 31 Abs. 3 VRK) und harmonisierenden Auslegung, die im Völkerrecht bei einem scheinbaren Konflikt zwischen verschiedenen internationalen Verpflichtungen vorzunehmen ist, ergibt sich, dass sich die Beachtung der Menschenrechte allgemein mit den aus den Beschlüssen des UN-Sicherheitsrats fliessenden Verpflichtungen koordinieren lässt (E. 3.1-3.3). Im vorliegenden Fall treten die gemäss Urteil des EGMR zu beachtenden verfahrensrechtlichen Pflichten nicht in Konflikt mit der Resolution 1483 (2003) (E. 3.4). Der Revisionsgrund von Art. 122 BGG liegt vor, was zur Aufhebung des bundesgerichtlichen Urteils führt (E. 4). In der Sache wird die Angelegenheit an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung zur weiteren Abklärung zurückgewiesen (E. 5). édé; édéral; évision; Tribunal; été; CourEDH; Charte; Conseil; ésolution; écision; écurité; état; Arrêt; Homme; être; Département; édure; érant; étation; Nations; Interprétation; Unies; Suisse; ègle; Ancien; écoulant; Obligation; Al-Dulimi; Comité; ément

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5707/2024Asyl und WegweisungUrteil; Urteils; Bundesverwaltungsgericht; Urteilsdatum; Richterin; Berichtigung; Rubrum; Bundesgesetzes; Bundesgericht; Dispositiv; Begründung; Contessina; Theis; Gerichtsschreiberin; Aglaja; Schinzel; Parteien; Migration; Bundesverwaltungsgerichts; Redaktionsoder; Rechnungsfehler; Bundesgerichtsgesetz; Praxiskommentar; Beschwerdeinstanz; Redaktionsfehler; Quot;; Verfahren; Abteilung; Besetzung
E-1520/2024Asylverfahren (Übriges)Revision; Gesuch; Gesuchstellende; Urteil; Beweismittel; Bundesverwaltungsgericht; Gesuchstellenden; Eingabe; Gesuchsteller; Bundesverwaltungsgerichts; Entscheid; Verfahren; Rechtsmittel; Revisionsgr; Richter; Türkei; Wegweisung; Source; Bericht; Ermittlungsbüros; Terrorismus; Vorbringen; Gericht; Frist; Revisionsgesuch

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.22ügen; VStrR; Filter; Bundes; Gesuch; Urkunde; Gesuchs; Behörde; Abgeltung; Urkunden; Abgeltungen; Subvention; Urteil; Gesuchsteller; Offerten; Humbel; Kanton; Zuständigkeit; Entscheid; Verwaltung; Entscheide; Anzeige; Unterlagen; Urteile; Bundesgericht; Recht; ändige
CR.2021.5Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Gericht; Entscheid; Auslieferung; Filter; Urteil; Sachen; Beschwerdekammer; StBOG; Revisionsgesuch; Entscheide; Bundesgericht; Tatsachen; Verfahren; Urteile; Verfahren; Gericht; Bundesstrafgericht; Berufungskammer; Justiz; Bundesamt; Bundesstrafgerichts; Beschluss; Rechtshilfe; BStGer; Gesuchstellers