Foreign Nationals and Integration Act (FNIA)

Zusammenfassung der Rechtsnorm FNIA:



Art. 119 FNIA from 2024

Art. 119 Foreign Nationals and Integration Act (FNIA) drucken

Art. 119 Failure to comply with restriction or exclusion orders

1 Any person who fails to comply with a restriction or exclusion order (Art. 74) is liable on conviction to a custodial sentence not exceeding three years or a monetary penalty.

2 Prosecution, the committal to court or penalties may be dispensed with if the person concerned:

  • a. can be deported immediately;
  • b. is in detention in preparation for departure or pending deportation.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 119 Foreign Nationals and Integration Act (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220257Gewerbsmässiger Diebstahl etc. und WiderrufBeschuldigte; Dossier; Asservat; Beschuldigten; Verteidigung; Sinne; DNA-Spur; Recht; Vorinstanz; Wattetupfer; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Diebstahl; Daten; Sachverhalt; Aussage; Geschädigte; Verfahren; Aussagen; Delikt; Berufung; Anklage; Person; Schaden; Privatkläger
    ZHSB210407Sexuelle Nötigung etc. und WiderrufBeschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Vorinstanz; Berufung; Schuld; Gericht; Urteil; Schaden; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Nötigung; Schadenersatz; Diebstahl; Antrag; Untersuchung; Zusammenhang; Befragung; Sinne
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2021.66-Beschuldigte; Beschuldigten; Facebook; Urteil; Recht; Video; NCMEC; Tagessätze; Beweis; Landes; Staat; Schweiz; Person; Beruf; Berufung; Datei; Landesverweisung; Verfahren; Report; Sinne; Handlung; Pornografie; Daten; Handlungen; Urteils; Grund; Nutzer
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 253 (6B_378/2020)
    Regeste
    Art. 291 Abs. 1 StGB , Art. 119 Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG ; Konkurrenz zwischen dem Verweisungsbruch und der Missachtung einer Ausgrenzung. Der Straftatbestand der Missachtung einer Ausgrenzung nach Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG schützt zur Hauptsache die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere auf dem Gebiet der Betäubungsmittel, während Art. 291 StGB den Vollzug von Ausweisungsentscheiden der Justiz- und Verwaltungsbehörden sicherstellen soll. Der Verweisungsbruch ist im Vergleich zum Straftatbestand der Missachtung einer geografischen Ausgrenzung wegen eines die öffentliche Sicherheit und Ordnung störenden oder gefährdenden Verhaltens des Betroffenen daher kein Spezial- oder konsumierender Tatbestand. Daraus folgt, dass Art. 291 Abs. 1 StGB in echter Konkurrenz mit Art. 119 Abs. 1 AIG zur Anwendung gelangt, wenn die Ausgrenzung gestützt auf Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG ausgesprochen wurde (E. 2).
    Expulsion; écis; écision; Infraction; Suisse; été; érimètre; énal; Genève; Selon; éléments; éférences; écité; égal; étranger; écurité; Ordre; -respect; éjour; éterminé; énale; Ausgrenzung; Tribunal; écembre; Entrée; égale; éciale; égion; éterminée; Arrêt

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2024.50, BP.2024.83Kanton; Gericht; Gerichtsstand; Gerichtsstands; Verfahren; Staatsanwalt; Verfahren; StA/BZ; Staatsanwaltschaft; Kantons; Anfrage; Befehl; Gerichtsstandsanfrage; Behörden; Berner; Verfahrens; Gerichtsstandsverfahren; Bundesstrafgericht; GStA/BE; Bundesstrafgerichts; Verfolgung; Kantone; Taten; Behörde; Beschwerdekammer; Staatsanwaltschaften