Zollgesetz (ZG) Art. 117

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 117 ZG vom 2023

Art. 117 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 117 8. Titel: Strafbestimmungen Zollwiderhandlungen

Als Zollwiderhandlungen gelten:

  • a. die Zollhinterziehung;
  • b. die Zollgefährdung;
  • c. der Bannbruch;
  • d. die Zollhehlerei;
  • e. die Zollpfandunterschlagung.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 117 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLZ210002Unterhalt und weitere KinderbelangeVerfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Beklagten; Kläger; Verfahrensbeteiligten; Klägers; Unterhalt; Einkommen; Kinder; Arbeit; Phase; Berufung; Vorinstanz; Betreuung; Fremdbetreuung; Sorge; Unterhaltsbeiträge; Arbeitspensum; Fremdbetreuungskos; Bundessteuer; Fremdbetreuungskosten; Betreuungsunterhalt; Entscheid; Kinderzulagen; Staats; Parteien; Gemeindesteuer; Dispositiv
    ZHPC170035Ehescheidung (unentgeltliche Rechtspflege, Kostenvorschuss)Scheidung; Recht; Vorinstanz; Rechtspflege; Verfahren; Gesuch; Scheidungsklage; Parteien; Scheidungsgr; Sinne; Aussichtslosigkeit; Klägers; Beschwerdeverfahren; Klage; Akten; Gesuchs; Rechtsanwalt; Verfügung; Hinweis; Sachverha; Anhörung; Frist; Gewährung; Entscheid
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2017.375FamiliennachzugSchweiz; Recht; Vorinstanz; Eheschliessung; Beschwerde; Familiennachzug; Ordre; Beschwerdeführers; Anerkennung; Familiennachzugs; Familiennachzugsgesuch; Stellvertreter; Gericht; Syrien; Scheidung; Entscheid; Ausland; Unterlagen; Akten; Braut; Person; Kopie; Ehegatte; Heirat; Ehegatten; Schweizer; Vollmacht; Stellvertretung; önne
    SOVWBES.2017.375FamiliennachzugEheschliessung; Recht; Schweiz; Ordre; Anerkennung; Stellvertreter; Scheidung; Vollmacht; Braut; Ausland; Ehegatte; Ehegatten; Stellvertreterehe; Stellvertretung; Gericht; Bundesgericht; Hinweise; Entscheid; Hinweisen; Scheidungswille; Person; Schweizer; Scharia; Trauung; Urteil; Gültigkeit; FamPra
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    135 V 361 (9C_572/2008)Art. 10 Abs. 1 und 3 AHVG; Art. 28 Abs. 4 AHVV; Festsetzung der Beiträge nichterwerbstätiger Personen. Die Beitragsfestsetzung gemäss Art. 28 Abs. 4 AHVV auch nach rechtskräftiger gerichtlicher Ehetrennung (Art. 117 f. ZGB) ist gesetzes- und verfassungskonform (E. 4 und 5). Ehegatte; Ehegatten; Beitrags; Ehetrennung; Scheidung; Verhältnisse; Unterhalt; Beiträge; Recht; Beitragsbemessung; Urteil; Person; Nichterwerbstätige; Hinweisen; Unterhalts; Gesetzes; Verhältnissen; Beistands; Renteneinkommen; AHV/IV; Personen; Gütertrennung; Trennung; Verordnung; Getrenntleben; Haushalt
    125 V 205Art. 5 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1 AHVG: Beitragsrechtliche Erfassung von Konkubinatspartnern. Die in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Frau, die ausschliesslich den gemeinsamen Haushalt führt und dafür von ihrem Partner Naturalleistungen (in Form von Kost und Logis) und allenfalls zusätzlich ein Taschengeld erhält, ist beitragsrechtlich als Nichterwerbstätige zu betrachten. Die Naturalleistungen sowie das allfällige Taschengeld stellen somit nicht massgebenden Lohn im Sinne von Art. 5 Abs. 2 AHVG dar (Änderung der Rechtsprechung). ätig; Recht; Konkubinat; Konkubinats; Gemeinschaft; Rechtsprechung; Praxis; Natur; Konkubinatspartner; Haushalt; Erwerb; Versicherung; Arbeit; Versicherungsgericht; Partner; Nichterwerbstätige; Erwerbstätigkeit; Sozialversicherung; Verwaltung; Konkubinatspartnerin; Naturalleistung; Urteil; Naturalleistungen

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-369/2020ZölleZollanmeldung; Zollkontingent; Berichtigung; Urteil; VEAGOG; Zollkontingents; BVGer; Veranlagung; Recht; Treibzichorien; Menge; Bundesverwaltungsgericht; Kontingent; Zollkontingentsanteil; Sinne; Verfahren; Einfuhr; Periode; Person; Vorräte; Freigabe; Zeitpunkt; Bewirtschaftungsperiode; Voraussetzung; Beweis; Erzeugnisse
    A-2373/2019ZölleVorinstanz; Recht; Bundes; Begründung; Entscheid; Urteil; Verfügung; Verfahren; Sachverhalt; Pagina; Bundesverwaltungsgericht; Akten; KNEUBÜHLER; Verfahren; Erwägung; Direktionsbereich; Verfolgung; Vernehmlassung; Behörde; BVGer; Gehör; Einvernahme; Kommentar; Tarif; Dorfladen; Einvernahmeprotokoll; Verletzung; Akteneinsicht

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    LeuenbergerPraxis Scheidungsrecht2009