AIG Art. 117 - Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 117 AIG vom 2025

Art. 117 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 117 Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung

1 Wer als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vorsätzlich Ausländerinnen und Ausländer beschäftigt, die in der Schweiz nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind, oder wer eine grenzüberschreitende Dienstleistung in der Schweiz in Anspruch nimmt, für welche der Dienstleistungserbringer keine Bewilligung besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. … (1)

2 Wer nach Absatz 1 rechtskräftig verurteilt wurde und innert fünf Jahren erneut Straftaten nach Absatz 1 begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. … (2)

3 Wird die Tat fahrlässig begangen, beträgt die Strafe Busse bis zu 20 000 Franken. (3)

(1) Dritter Satz aufgehoben durch Ziff. I 3 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, mit Wirkung seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).
(2) Zweiter Satz aufgehoben durch Ziff. I 3 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, mit Wirkung seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).
(3) Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 14. Dez. 2012, in Kraft seit 1. Febr. 2014 (AS 2013 4375 5357; BBl 2010 4455, 2011 7325).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 117 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230175Wiederholte Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer ohne Bewilligung etc. und WiderrufBeschuldigte; Mitbeschuldigte; Vorinstanz; Beschuldigten; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Aufenthalt; Anklage; Berufung; Aufenthalts; Recht; Mitbeschuldigten; Verteidigung; Schweiz; Geldstrafe; Befehl; Ausländer; Verfahren; Einsprache; Bewilligung; Tagessätze; Sinne; Einvernahme; Beschäftigung; Probezeit; Gericht
ZHSB200189Vergehen gegen das Ausländer- und IntegrationsgesetzBeschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Arbeit; Restaurant; Urteil; Ausländer; Berufung; Dossier; Zeuge; Einvernahme; Bewilligung; Aussage; Zeugen; Aussagen; Abend; Recht; Beschäftigung; Entscheid; Erwerbstätigkeit; Gericht; Sinne; Berufungsverfahren; Ansicht; Arbeitgeber; Ehefrau; Staatsanwalt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.44-Beschuldigt; Beschuldigte; Beschuldigten; Lokal; Apos; Frauen; Urteil; Arbeit; Staat; Beweis; Telefon; Gaststätte; Lande; Landes; Person; Schweiz; «Gaststätte; Landesverweisung; Vorhalt; Bezug; ührte
SOSTBER.2019.53-Beschuldigte; Geschädigte; Apos; Beschuldigten; Geschädigten; Staat; Recht; Aussage; Urteil; Verfahren; Beruf; Aussagen; Freiheit; Berufung; Erpressung; Täter; Geldstrafe; Freiheitsstrafe; Verteidiger; Beweis; Auslagen
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.8Kanton; Ausländer; Filter; Akten; Kantons; Limmattal/Albis; Gerichtsstand; Urteil; Staats; Aufenthalt; Glarus; Behörden; Ausländerin; Urteile; Schweiz; Entscheid; Entscheide; Staatsanwalt; Täter; Aufenthalts; Arbeit; Teilnehmer; Ausländerinnen; Erwerbstätigkeit; Verfahren; Gesuch; Taten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spescha Kommentar Migrationsrecht2019