Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) Art. 116

Zusammenfassung der Rechtsnorm LP:



Art. 116 LP de 2025

Art. 116 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 116 Réquisition de réaliser 1. Délai (1)

1 Le créancier peut requérir la réalisation des biens saisis un mois au plus tôt et un an au plus tard après la saisie, s’il s’agit de biens meubles, y compris les créances et autres droits; il peut le faire six mois au plus tôt et deux ans au plus tard après la saisie, s’il s’agit d’immeubles.

2 Lorsque le salaire futur a été saisi et que l’employeur n’a pas remis à l’échéance les montants saisis, la réalisation du droit à ces montants peut être requise dans les quinze mois qui suivent la saisie.

3 Lorsque la participation de plusieurs créanciers a entraîné un complément de saisie, les délais courent dès le dernier complément de saisie fructueux.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 116 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230110Mitteilung des Verwertungsbegehrens usw. / Betreibung Nr. ... / Pfändung Nr. ... / Verwertung Nr. ...Betreibung; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Verwertungsbegehren; Beschwerde; Pfändung; Beschwerdegegner; Recht; Verwertungsbegehrens; Gläubiger; Schuldner; Mitteilung; Betreibungsamtes; Vorinstanz; Begehren; Beschwerdeführer; Betreibungsämter; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführers; Pfändungsurkunde; Vermögenswerte; Nichtigkeit; Betreibungshandlung; Entscheid; Frist; Antrag
ZHPS180164Grundpfandverwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Verwertung; Liegenschaft; Betreibung; Betreibungs; Pfändung; SchKG; Beschwerde; Betreibungsamt; Liegenschaften; Sachen; Forderung; Entscheid; Vorinstanz; Forderungen; Schuldner; Verwertungsbegehren; Reihenfolge; Grundpfand; Grundstück; Strasse; Kanton; Betreibungen; Beschwerdeführern; Pfändungsgläubiger; Beschwerdegegner; -Strasse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSCBES.2023.7-Betreibung; Pfändung; Betreibungs; Betreibungsamt; Verwertung; Verwertungsbegehren; Fahrzeug; Gläubiger; Schuld; Recht; Drittanspruch; SchKG; Leasing; Konkurs; Verwertungsbegehrens; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Mitteilung; Drittanspruchs; Gläubigerin; Schuldner; Sodann; Arbeit; Zeitpunkt; Frist; Stellung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 41Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG; Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde (Art. 88 OG). Als Prozessvoraussetzung muss die Betreibung im Zeitpunkt des Urteils über die Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG noch hängig sein. Wird sie im Verlaufe des Verfahrens zurückgezogen, darf über das Feststellungsbegehren nicht mehr materiell entschieden werden. Mit dem Rückzug der Betreibung durch den Gläubiger entfällt daher auch die Legitimation des Schuldners zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid, mit dem auf eine Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG nicht eingetreten worden ist (E. 2 und 4). Betreibung; SchKG; Klage; Feststellung; Recht; Feststellungsklage; Schuld; Aufhebung; Einstellung; Rückzug; Urteil; Gläubiger; Entscheid; Schuldbetreibung; Konkurs; WALDER; Prozessvoraussetzung; Urteils; Feststellungsinteresse; Unterbözberg; Obergericht; Schuldner; Übrigen; Interesse; Verfahren
122 III 338Verwertung eines gepfändeten Grundstücks; Schätzung (Art. 140 Abs. 3 SchKG). Jeder Betroffene hat das Recht, die im Hinblick auf die Verwertung vorgenommene Schätzung in Frage zu stellen und (im Sinne von Art. 9 Abs. 2 VZG) eine neue Schätzung durch einen Sachverständigen zu verlangen; wie er sich seinerzeit zur Pfändungsschätzung (Art. 97 Abs. 1 SchKG) gestellt hatte, ist ohne Belang. Schätzung; SchKG; Pfändung; Betreibungsamt; Grundstück; Verwertung; Rekurrent; Grundstücks; Sachverständige; Recht; Sinne; Entscheid; Schuldbetreibung; Konkurs; Formular; Schuldbetreibungs; Sachverständigen; Pfändungsschätzung; Schätzungswert; Aufsichtsbehörde; Vorinstanz; Frist; Rekurrenten; Rekurs; Franken; Steigerungsbedingungen; Überprüfung; Formulars; Urteil

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs1998