Zollgesetz (ZG) Art. 115i

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 115i ZG vom 2023

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Art. 115i (1) Rechtsmittel

1 Zwischenverfügungen, einschliesslich Verfügungen über Zwangsmassnahmen, sind sofort vollstreckbar. Sie können nicht selbstständig angefochten werden.

2 Zwischenverfügungen, die durch die Beschlagnahme oder Sperre von Vermögenswerten und Wertgegenständen einen unmittelbaren und nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken, können selbstständig angefochten werden.

3 Gegen Zwischenverfügungen nach Absatz 2 und die Schlussverfügung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden; dieses entscheidet endgültig. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (2) .

(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des Steueramtshilfegesetzes vom 28. Sept. 2012, in Kraft seit 1. Febr. 2013 (AS 2013 231; BBl 2011 6193).
(2) SR 172.021

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6205/2018AmtshilfeAmtshilfe; Informationen; Urteil; Unterlagen; Behörde; Staat; Ersuchen; BVGer; Recht; Vertrag; Beschwerdeführende; Sachverhalt; Vertragspartei; Amtshilfeersuchen; Beschwerdeführenden; Datum; Stuttgart; Schweiz; Hinweis; Verfahren; Amtsgericht; Verdacht; Fahrzeuge; Daten; Hinweise; Richter; Firma; Rechnungen
A-6276/2018AmtshilfeFrist; Kostenvorschuss; Bundesverwaltungsgericht; Gesuch; Beschwerdeführende; Urteil; Beschwerdeführenden; Schweiz; Verfahren; Zustellung; Kostenvorschusses; Amtshilfe; BVGer; Wiederherstellung; Sendung; Verfahrens; Richter; Schweizerischen; Betrag; Gesuchsteller; Höhe; Leistung; Hindernis; Fristwiederherstellung; Parteien; Liquidation; Schlussverfügung; Betrug