Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 1156 OR vom 2025

Art. 1156 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 1156 Anleihensobligationen Erster Abschnitt: (1)

(1) Aufgehoben durch Anhang Ziff. 1 des Finanzdienstleistungsgesetzes vom 15. Juni 2018, mit Wirkung seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4417; BBl 2015 8901).

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Art. 1156 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG180080ForderungAnleihe; Anleihen; Anleihensobligation; Recht; Anleihensobligationen; Rückzahlung; Urkunde; Verjährung; Beklagten; Obligation; Konkurs; Anleihensbedingungen; Forderung; Frist; Parteien; Segment; Treuhänder; Urkunden; Gläubiger; Investmentfonds; Obligationen; Obligationär; Auflage; Über; Klage; Vereinbarung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 71Anleihensobligationen; Haftung für den Emissionsprospekt; Verantwortlichkeit des Vertreters der Anleihensgläubiger gegenüber diesen (Art. 1156, 1157 ff. und 398 OR). Ansprüche aus der Ausgabe von Anleihen aufgrund von Prospekten: anwendbares Recht und Gerichtsstand (E. 2.2); gesetzliche Grundlage der Haftung für den Emissionsprospekt im schweizerischen Recht, wenn der Anleihensschuldner keine Aktiengesellschaft ist (E. 2.3); Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Art. 1156 Abs. 3 OR (E. 2.4); Beweislast für unerlaubte Handlung (E. 2.5); Umfang der Sorgfaltspflicht des Prospektverfassers, insbesondere in Bezug auf die Überprüfung der vom Anleihensschuldner gemachten Angaben (E. 2.6 und 2.7). Haftung des Vertreters der Anleihensgläubiger: vertragliche Natur der Beziehung zwischen dem Vertreter und den Anleihensgläubigern (E. 3.2); Nichtanwendbarkeit von Art. 1157 ff. OR, wenn der Anleihensschuldner weder seinen Sitz noch eine geschäftliche Niederlassung in der Schweiz hat (E. 3.3); rechtliche Natur der Beziehung zwischen dem Gläubigervertreter und den Gläubigern (E. 3.4); Umfang der dem Vertreter obliegenden Sorgfaltspflicht (E. 3.5). été; ésentant; émis; édé; Emprunt; LOMBARDINI; Anleihen; était; émission; édéral; WATTER; égale; érêt; également; Tribunal; ZIEGLER; érêts; écembre; établi; Auteur; ébitrice; Espèce; Comme; Obligation; éforme; Vertreter; ésentante; évolution; égligence; Prospekt
113 II 283Befugnisse der Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen (Art. 1164 Abs. 1 OR). Die Gläubigergemeinschaft ist zur Erhebung einer Prospekthaftungsklage (Art. 1156 Abs. 3, Art. 752 OR) gegenüber einer Emissionsbank nicht aktivlegitimiert (E. 2-6). Gläubiger; Anleihe; Anleihen; Gläubigergemeinschaft; Schuldner; Recht; Schuldners; Anleihensobligation; Prospekt; Klage; Gesetzes; Obligationäre; Gesellschaft; Berufung; Anleihensobligationen; Anleihensgläubiger; Forderung; Prospekthaftung; Schutz; Massnahmen; Notlage; Bundesrat; Befugnis; Interesse; Urteil; Gläubigern

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3659/2015Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Quot;; Vorinstanz; Publikumseinlagen; Recht; Bonds; Anleihen; Urteil; Banking; Bundes; Bankengesetz; Verfügung; BankG; Verwaltungsrat; Geschäft; Bonus; FINMA; Verwendung; Bestimmungen; Dispositiv; Verletzung; Anleger; Quot;Bonus; Bondsquot;; Prospekt; Anleihensobligationen; BankV; Entgegennahme
B-4710/2009FinanzmarktaufsichtAnleihe; Bundes; Vorinstanz; Anleihen; Prospekt; BankG; Recht; Banken; Publikumseinlage; Gläubiger; Anleger; FINMA; Publikumseinlagen; BankV; Bundesrat; FINMAG; Konkurs; Bankengesetz; Konkurseröffnung; Prospektpflicht; Grundlage; Schweiz; Schweizer; Finanzmarktaufsicht; Bonds; Revision; Gläubigers; Anlegers

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SteinmannBasler Kommentar Wertpapierrecht2012
NothBasler Kommentar Obligationenrecht II2008