129 III 71 | Anleihensobligationen; Haftung für den Emissionsprospekt; Verantwortlichkeit des Vertreters der Anleihensgläubiger gegenüber diesen (Art. 1156, 1157 ff. und 398 OR). Ansprüche aus der Ausgabe von Anleihen aufgrund von Prospekten: anwendbares Recht und Gerichtsstand (E. 2.2); gesetzliche Grundlage der Haftung für den Emissionsprospekt im schweizerischen Recht, wenn der Anleihensschuldner keine Aktiengesellschaft ist (E. 2.3); Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Art. 1156 Abs. 3 OR (E. 2.4); Beweislast für unerlaubte Handlung (E. 2.5); Umfang der Sorgfaltspflicht des Prospektverfassers, insbesondere in Bezug auf die Überprüfung der vom Anleihensschuldner gemachten Angaben (E. 2.6 und 2.7). Haftung des Vertreters der Anleihensgläubiger: vertragliche Natur der Beziehung zwischen dem Vertreter und den Anleihensgläubigern (E. 3.2); Nichtanwendbarkeit von Art. 1157 ff. OR, wenn der Anleihensschuldner weder seinen Sitz noch eine geschäftliche Niederlassung in der Schweiz hat (E. 3.3); rechtliche Natur der Beziehung zwischen dem Gläubigervertreter und den Gläubigern (E. 3.4); Umfang der dem Vertreter obliegenden Sorgfaltspflicht (E. 3.5). | été; ésentant; émis; édé; Emprunt; LOMBARDINI; Anleihen; était; émission; édéral; WATTER; égale; érêt; également; Tribunal; ZIEGLER; érêts; écembre; établi; Auteur; ébitrice; Espèce; Comme; Obligation; éforme; Vertreter; ésentante; évolution; égligence; Prospekt |
113 II 283 | Befugnisse der Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen (Art. 1164 Abs. 1 OR). Die Gläubigergemeinschaft ist zur Erhebung einer Prospekthaftungsklage (Art. 1156 Abs. 3, Art. 752 OR) gegenüber einer Emissionsbank nicht aktivlegitimiert (E. 2-6). | Gläubiger; Anleihe; Anleihen; Gläubigergemeinschaft; Schuldner; Recht; Schuldners; Anleihensobligation; Prospekt; Klage; Gesetzes; Obligationäre; Gesellschaft; Berufung; Anleihensobligationen; Anleihensgläubiger; Forderung; Prospekthaftung; Schutz; Massnahmen; Notlage; Bundesrat; Befugnis; Interesse; Urteil; Gläubigern |