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Obligationenrecht (OR)

Art. 1156 OR vom 2024

Art. 1156 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 1156 Anleihensobligationen Erster Abschnitt: (1)

(1) Aufgehoben durch Anhang Ziff. 1 des Finanzdienstleistungsgesetzes vom 15. Juni 2018, mit Wirkung seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4417; BBl 2015 8901).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 1156 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG180080ForderungAnleihe; Anleihen; Tionen; Anleihensobligation; Recht; Hensobligationen; Anleihensobligationen; Rückzahlung; Urkunde; Verjährung; Klagte; Klagten; Beklagten; Obligation; Konkurs; Anleihensbedingungen; Forderung; Partei; Frist; Parteien; Segment; Bestritten; Treuhänder; Risch; Urkunden; Gläubiger; Investmentfonds; Obligationen; Obligationär; Auflage

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 71Anleihensobligationen; Haftung für den Emissionsprospekt; Verantwortlichkeit des Vertreters der Anleihensgläubiger gegenüber diesen (Art. 1156, 1157 ff. und 398 OR). Ansprüche aus der Ausgabe von Anleihen aufgrund von Prospekten: anwendbares Recht und Gerichtsstand (E. 2.2); gesetzliche Grundlage der Haftung für den Emissionsprospekt im schweizerischen Recht, wenn der Anleihensschuldner keine Aktiengesellschaft ist (E. 2.3); Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Art. 1156 Abs. 3 OR (E. 2.4); Beweislast für unerlaubte Handlung (E. 2.5); Umfang der Sorgfaltspflicht des Prospektverfassers, insbesondere in Bezug auf die Überprüfung der vom Anleihensschuldner gemachten Angaben (E. 2.6 und 2.7). Haftung des Vertreters der Anleihensgläubiger: vertragliche Natur der Beziehung zwischen dem Vertreter und den Anleihensgläubigern (E. 3.2); Nichtanwendbarkeit von Art. 1157 ff. OR, wenn der Anleihensschuldner weder seinen Sitz noch eine geschäftliche Niederlassung in der Schweiz hat (E. 3.3); rechtliche Natur der Beziehung zwischen dem Gläubigervertreter und den Gläubigern (E. 3.4); Umfang der dem Vertreter obliegenden Sorgfaltspflicht (E. 3.5). été; Banque; Cit; Prospectus; Canton; Obligations; Cantonale; Obligataire; Société; Droit; Obligataires; Représentant; émis; Qu'il; Recourante; Aient; Emprunt; Suisse; Cantonales; Aurait; Applicable; LOMBARDINI; Constatations; Devoir; Auteur; Mission; L'emprunt; Responsabilité; Anleihen; D'une
113 II 283Befugnisse der Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen (Art. 1164 Abs. 1 OR). Die Gläubigergemeinschaft ist zur Erhebung einer Prospekthaftungsklage (Art. 1156 Abs. 3, Art. 752 OR) gegenüber einer Emissionsbank nicht aktivlegitimiert (E. 2-6). Gläubiger; Anleihe; Anleihen; Gläubigergemeinschaft; Schuldner; Recht; Gemeinsame; Schuldners; Anleihensobligation; Prospekt; Klage; Gesetzes; Obligationäre; Gesellschaft; Berufung; Anleihensobligationen; Anleihensgläubiger; Forderung; Schutz; Massnahmen; Notlage; Bundesrat; Befugnis; Interesse; Prospekthaftung; Urteil; Gläubigern; Schloss; Bundesgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3659/2015Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG) Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Vorinstanz; Rechtlich; Kumseinlagen; Publikumseinlagen; Recht; Bonds; Anleihen; ?ffentlich; Urteil; Aufsichtsrechtliche; Banking; Bundes; Bankengesetz; Verf?gung; BankG; Verwaltungsrat; Gesch?ft; Angefochtene; Bonus; Verwendung; Bestimmungen; Dispositiv; FINMA; Verletzung; Anleger; Gewerbsm?ssig
B-4710/2009FinanzmarktaufsichtBeschwerde; Beschwerdef?hrer; Beschwerdef?hrerin; Anleihe; Bundes; Vorinstanz; Anleihen; Prospekt; BankG; Recht; Banken; Publikumseinlage; Gl?ubiger; Rechtlich; Anleger; Publikumseinlagen; BankV; Bundesrat; FINMAG; Konkurs; Bankengesetz; Gesetzliche; ISv; Konkurser?ffnung; Prospektpflicht; Grundlage; Schweizer; Finanzmarktaufsicht; Bonds

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Reutter, SteinmannBasler Kommentar Wertpapierrecht2012
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