Codice di procedura civile (CPC) Art. 115

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 115 CPC dal 2025

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Art. 115 Condanna alle spese

1 In caso di malafede o temerarietà processuali, le spese processuali possono essere addossate a una parte anche nelle procedure gratuite.

2 Per le controversie di cui all’articolo 114 lettera f le spese processuali possono essere addossate alla parte soccombente se contro di essa è stato ordinato un divieto secondo l’articolo 28b CC (1) o una sorveglianza elettronica secondo l’articolo 28c CC. (2)

(1) RS 210
(2) Introdotto dal n. I 2 della LF del 14 dic. 2018 intesa a migliorare la protezione delle vittime di violenza, in vigore dal 1° lug. 2020 (RU 2019 2273; FF 2017 6267).

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Art. 115 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRA230010Arbeitsrechtliche ForderungUrteil; Vorinstanz; Klage; Kantons; Begründung; Beschwerdeverfahren; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichter; Forderung; Parteien; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Rieke; Arbeitsgericht; Ausfertigung; Urteils; Zustellung; Verwaltungsgericht; Akten; Rechtsmittel; Beschwerdeschrift; Gesuch; Begründungsgesuch; Streitwert; Arbeitszeugnis
ZHLA220026Arbeitsrechtliche ForderungKündigung; Vorinstanz; Beklagten; Konflikt; Beweis; Klägers; Vorgesetzte; Arbeit; Berufung; Kündigungsgr; Vorgesetzten; Leistung; Mitarbeit; Recht; Mitarbeiter; Leistungen; Mitarbeiterbeurteilung; Beweise; Behauptung; Verfahren; Entscheid; Mitarbeiterbeurteilungen; Vater; Beurteilung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGK 2013/3Entscheid Personalrecht, Verweisung, Diskriminierungsverbot, Arbeitszeit, Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV, Art. 2, Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 5 Abs. 1 lit. d sowie Art. 6 GlG, Art. 9 lit. a VStD und Art. 27 Abs. 1 PersV. Anhaltspunkte für einen dynamischen Verweis, d.h. für die automatische Übernahme des jeweils gültigen Lohnsystems des Kantons auf kommunaler Stufe, sind keine ersichtlich (E. 3.1). Das Lohnniveau der Beklagten weicht von demjenigen des Kantons ab. Mit dem Verweis auf das Gehalt der vom Kanton und nicht von der Beklagten angestellten Polizisten vermag die Klägerin eine geschlechtsbezogene Lohndiskriminierung nicht glaubhaft zu machen (E. 3.3). Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes verneint (E. 4.1). Die Beklagte war gestützt auf Art. 2 Abs. 1 des kommunalen Dienst- und Besoldungsreglements befugt, mit der Klägerin vertraglich eine von der Normalarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche abweichende Arbeitszeit zu vereinbaren (E. 4.4). Aus der mindestens 15-monatigen Übung lässt sich schliessen, dass die Parteien anstelle der wöchentlichen Normalarbeitszeit bei einem Beschäftigungsgrad von 70 % und einem Nachtzeitzuschlag von Arbeit; Gemeinde; Beklagten; Arbeitszeit; Kanton; Stunden; Verweis; Hinweis; Klage; Verwaltung; Kantons; Tdienst; Pflege; Recht; Verweisung; Besoldung; Verbindung; Altersheim; Hinweisen; Stufe; Trags; Lohns; Anspruch; Über; Dienst; Diskriminierung; PersV; Arbeitsvertrag
SGHG.2005.124Entscheid Art. 26 Abs. 1 Ziff. 3 und Art. 50 PatG (SR 232.14). Eine Erfindung ist im Patentgesuch so darzulegen, damit sie der Fachmann ausführen kann. Das Patent ist nichtig, wenn – wie der gerichtliche Sachverständige festhält – in Bezug auf eine "einkomponentige Dichtmasse" die beanspruchte Zusammensetzung, insbesondere das darin enthaltende Vinylpolymere, nicht so dargelegt ist, dass der Fachmann sie wiederholbar ausführen kann (Handelsgerichtspräsident, 23. Juni 2008, HG.2005.124). Experte; Quot; Erfindung; Gutachten; Patent; Gesuch; Experten; Gesuchsgegnerin; Gesuchsgegnerinnen; Offenbarung; Fachmann; Neuheit; Dichtmasse; Eingabe; Vinylpolymer; Parteien; Massnahme; Vinylpolymere; Zusammensetzung; Handelsgerichtspräsident; Eigenschaften; Ausführung; Patents
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Brunner, Schweizer, KaufmannSchweizerische Zivilprozessordnung 2.Auflage, Zürich2016