AVIG Art. 115 - Versicherungsvertragsgesetz

Einleitung zur Rechtsnorm AVIG:



Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in der Schweiz legt die Bedingungen für die Arbeitslosenversicherung fest, einschliesslich der finanziellen Unterstützung für arbeitslose Personen. Es definiert die Voraussetzungen für Leistungsansprüche, wie Beitragsdauer und Arbeitsmarktfähigkeit, sowie die Pflichten der Versicherten, wie die Jobsuche und Weiterbildung. Das Ziel des AVIG ist es, den Betroffenen in Arbeitslosigkeit finanzielle Sicherheit zu bieten und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Art. 115 AVIG vom 2024

Art. 115 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) drucken

Art. 115 Versicherungsvertragsgesetz

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(1) Die Änderung kann unter AS 1982 2184 konsultiert werden.

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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