Art. 1144 OR vom 2024
Art. 1144 Vorbehalt besondern Rechtes
Vorbehalten bleiben die besondern Bestimmungen über den Postcheck.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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