Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 113 OR vom 2025

Art. 113 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 113 Bei Haftpflichtversicherung

Wenn ein Dienstherr gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht versichert war und der Dienstpflichtige nicht weniger als die Hälfte an die Prämien geleistet hat, so steht der Anspruch aus der Versicherung ausschliesslich dem Dienstpflichtigen zu.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 113 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDPlainte/2011/33-Office; éalisation; érêt; éancier; équisition; Immeuble; édéral; Foëx; érieur; éance; écompte; Office; éancière; érieure; écaire; élai; érêts; éposé; épartition; éter; Autorité; édule; éterminations; éanciers; étant; était
GRZK2 2021 10Forderung aus KaufvertragBerufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Recht; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Klage; Sanierung; Grundstück; Zufahrt; Zufahrtsstrasse; Rechtsbegehren; Strasse; Parteien; Kaufvertrag; Gericht; Höhe; Verfahren; Schaden; Vertrag; Bevorschussung; Regionalgericht; Klägern; Entscheid; Betrag; Imboden; Schlichtung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 391 (4A_233/2013)Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Effektivklausel in GAV. Begriffe der begrenzten Effektivklausel und der Effektivgarantieklausel. Frage der Zulässigkeit von Effektivklauseln in GAV als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3).
Regeste b
Art. 357b Abs. 1 OR; Aktivlegitimation einer paritätischen Berufskommission. Ein GAV kann die Gründung von Vereinen vorsehen, denen die gemeinsame Durchführung nach Art. 357b OR übertragen wird (E. 2).
Regeste c
Art. 356 Abs. 1 OR; begrenzte Effektivklausel; Effektivgarantieklausel; Abgrenzung und Zulässigkeit. Abgrenzung einer begrenzten Effektivklausel von einer Effektivgarantieklausel (E. 3). Zulässigkeit einer begrenzten Effektivklausel bejaht (E. 4).
Effektiv; Effektivklausel; Löhne; Arbeitnehmer; Mindestlohn; Klausel; Lohnerhöhung; Effektivgarantieklausel; Bestimmungen; Konventionalstrafe; Tarifpartner; Zulässigkeit; Anspruch; Arbeitgeber; Parteien; Berufskommission; Bundesgericht; VISCHER; Lohns; Urteil; Effektivklauseln; Erhöhung; Verein; Privatautonomie; Plattenleger
122 III 373Aus der Bezahlung eines falschen oder verfälschten Schecks sich ergebender Schaden (Art. 1132 OR); Scheck mit Kartengarantie. Dispositive Natur von Art. 1132 OR; Risikoverteilung bei Euroschecks (E. 2a und 2b). Zulässigkeit dieser Risikoverteilung unter Berücksichtigung von Art. 2 Abs. 2 ZGB, Art. 19 Abs. 2 OR und Art. 8 UWG (E. 3a). Verschulden des Ausstellers gemäss Art. 1132 OR, der seine Euroscheck-Karte mit 32 Scheckformularen in einem abgestellten Fahrzeug zurücklässt (E. 3b). Fehlendes Verschulden der bezogenen Bank, die verfälschte Euroschecks einlöst, nachdem ihr der Kunde deren Diebstahl gemeldet hat (E. 4a und 4b). èque; èques; Utilisation; été; énéral; énérale; être; énérales; émis; ébit; Eurochèque; Convention; ément; épartition; égal; établissement; était; ésultant; Argent; Espèce; édé; Scheck; Cette; éfenderesse; Ayant; ébiter; Eurocheque; Suisse; éjà; électroniques

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5028/2013Controlli di sicurezza relativi alle persone;autorità; ;arma; Quot;; Tribunale; Servizio; ;esercito; ;audizione; ;incarto; ;emanazione; Stato; Orbene; ;esame; ;interpretazione; ;ultima; ;obbligo; ;impedimento; Facebook; ;estremismo; ;apprezzamento; ;applicazione; ;interessato; ;altro; SCOLARI; Diritto; ;ordinanza; Nella; Personale; ;ultimo; ;esercizio; Contro

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hausheer, Marti, SchweizerBerner Kommentar zur Schweizerischen Zi- vilprozessordnung2012
Hausheer, Marti, SchweizerBerner Kommentar zur Schweizerischen Zi- vilprozessordnung2012