Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Art. 112

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 112 StPO vom 2024

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Art. 112 Strafverfahren gegen Unternehmen

1 In einem Strafverfahren gegen ein Unternehmen wird dieses von einer einzigen Person vertreten, die uneingeschränkt zur Vertretung des Unternehmens in zivilrechtlichen Angelegenheiten befugt ist.

2 Bestellt das Unternehmen nicht innert angemessener Frist eine solche Vertretung, so bestimmt die Verfahrensleitung, wer von den zur zivilrechtlichen Vertretung befugten Personen das Unternehmen im Strafverfahren vertritt.

3 Wird gegen die Person, die das Unternehmen im Strafverfahren vertritt, wegen des gleichen oder eines damit zusammenhängenden Sachverhalts eine Strafuntersuchung eröffnet, so hat das Unternehmen eine andere Vertreterin oder einen anderen Vertreter zu bezeichnen. Nötigenfalls bestimmt die Verfahrensleitung zur Vertretung eine andere Person nach Absatz 2 oder, sofern eine solche nicht zur Verfügung steht, eine geeignete Drittperson.

4 Wird wegen des gleichen oder eines damit zusammenhängenden Sachverhalts sowohl ein Verfahren gegen eine natürliche Person wie auch ein Verfahren gegen ein Unternehmen geführt, so können die Verfahren vereinigt werden.


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Art. 112 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2020/433édure; énal; énale; èces; Jersey; écision; Ministère; Royal; évenu; Trust; Court; édéral; Etude; Ordonner; écembre; Avocat; Entraide; était; éposé; Instruction; évrier; ères; Avait; Aurait; érant; ément
VDJug/2015/33Appel; ’il; ’appel; ’est; était; écurité; ésion; édure; ’au; ègle; évenu; égligence; ésions; ’indemnité; ègles; éral; énal; éhicule; Office; énale; ’accident; ’office
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLOG.2021.00012Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde mit Urteil vom 12. August 2021 (1B_97/2021) nicht eingetreten.Staats; Staatsanwalt; Edition; Staatsanwaltschaft; Person; Siegelung; Editionsverfügung; Recht; Herausgabe; Beschlagnahme; Glarus; Kanton; Verfahren; Kantons; Beschwerde; Aufzeichnungen; Zwangsmassnahmen; Zeugnisverweigerungsrecht; Verfügung; Jugendanwaltschaft; Arbeitsrapporte; Inhaber; Unternehmen; Obergericht; Eingabe; Mitarbeiter; Baustelle; Rechtsmittel; ässig
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-7017/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Quot;; Zeuge; Vorinstanz; Organ; Urteil; Verfahren; Verfahren; Bundes; Person; Bundesverwaltungsgericht; Untersuchung; Recht; Einvernahme; Zeugen; Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Unternehmen; Auskunfts; Zwischenverfügung; Aussage; Organe; Kartell; Personen; Schutzschrift; Wettbewerb; Verfügung
B-6483/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Quot;; Vorinstanz; Urteil; Verfahren; Recht; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Bundes; Person; Kartell; Zeugen; Zeugin; Bundesverwaltungsgericht; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; Konzern; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Aussage; Untersuchung; Praxis; Auskunfts; Partei; Verfügung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.41Kanton; Verfahren; Verfahrens; Unternehmen; Verfahrensakten; Schwyz; Ordner; Gericht; Frauenfeld; Kantons; Gesuch; Gerichtsstand; Unternehmens; Behörde; Person; Thurgau; Staatsanwaltschaft; Anzeige; Behörden; Taten; Betrug; Betrugs; Entscheid; Lasche; Verfolgung; Bezug; Behörden
BB.2019.100Vereinigung von Verfahren (Art. 30 StPO). Verfahrenssprache (Art. 3 StBOG).Verfahren; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Unternehmen; Barkeit; Verfahren; Urteil; Beschwerdekammer; Verfügung; Bundesgerichts; Person; Mittäter; Rechtsanwalt; Vereinigung; Entschädigung; Geldwäscherei; Unternehmens; Hinweisen; Sachverhalt; Taten; Teilnehmer; Rechtshilfe; Beschluss; Bundesanwaltschaft; Stellung; önnen