Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 1115 OR vom 2025

Art. 1115 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 1115 Vorlegung und Zahlung 1. Verfallzeit

1 Der Check ist bei Sicht zahlbar. Jede gegenteilige Angabe gilt als nicht geschrieben.

2 Ein Check, der vor Eintritt des auf ihm angegebenen Ausstellungstages zur Zahlung vorgelegt wird, ist am Tage der Vorlegung zahlbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 1115 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSK1 2019 38mehrfacher Betrug, mehrfache Veruntreuung, mehrfache Misswirtschaft und mehrfache Unterlassung der BuchführungBeschuldigte; Über; Recht; Zahlung; Beschuldigten; Darlehen; Privatkläger; Punkt; Privatklägerin; Verfahren; Berufung; Darlehens; Hotel; Irrtum; Verteidigung; Konten; Betrug; Rückzahlung; Tatbestand; Konkurs; Handlung; Verfahrens; Sachverhalt
GRSK1 2019 39mehrfacher Betrug, mehrfache Veruntreuung, mehrfache Misswirtschaft und mehrfache Unterlassung der BuchführungBeschuldigte; Über; Recht; Zahlung; Beschuldigten; Darlehen; Privatkläger; Punkt; Privatklägerin; Verfahren; Berufung; Darlehens; Hotel; Irrtum; Verteidigung; Konten; Betrug; Rückzahlung; Tatbestand; Konkurs; Handlung; Verfahrens; Sachverhalt