E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 1115 OR vom 2024

Art. 1115 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 1115 Vorlegung und Zahlung 1. Verfallzeit

1 Der Check ist bei Sicht zahlbar. Jede gegenteilige Angabe gilt als nicht geschrieben.

2 Ein Check, der vor Eintritt des auf ihm angegebenen Ausstellungstages zur Zahlung vorgelegt wird, ist am Tage der Vorlegung zahlbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 1115 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSK1 2019 38mehrfacher Betrug, mehrfache Veruntreuung, mehrfache Misswirtschaft und mehrfache Unterlassung der BuchführungSchuldig; Beschuldigte; Über; […]; Recht; Zahlung; Beschuldigten; Darlehen; Privatkläger; Punkt; Privatklägerin; Aufgr; Verfahren; Berufung; Darlehens; Hotel; Irrtum; Verteidigung; Konten; Rückzahlung; Tatbestand; Betrug; Konkurs; Besagte; Handlung; Verfahrens; Stehend; Kanton; Zeitpunkt
GRSK1 2019 39mehrfacher Betrug, mehrfache Veruntreuung, mehrfache Misswirtschaft und mehrfache Unterlassung der BuchführungSchuldig; Beschuldigte; Über; […]; Recht; Zahlung; Beschuldigten; Darlehen; Privatkläger; Punkt; Privatklägerin; Aufgr; Verfahren; Berufung; Darlehens; Hotel; Irrtum; Verteidigung; Konten; Rückzahlung; Tatbestand; Betrug; Konkurs; Besagte; Handlung; Verfahrens; Stehend; Kanton; Zeitpunkt
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz