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Obligationenrecht (OR)

Art. 111 OR vom 2024

Art. 111 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 111 Vertrag zu Lasten eines Dritten

Wer einem andern die Leistung eines Dritten verspricht, ist, wenn sie nicht erfolgt, zum Ersatze des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 111 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220001RechtsöffnungGarant; Garantie; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Beschwerde; Vertrag; Garantievertrag; Recht; Bürgschaft; Vorinstanz; Partei; Parteien; Verpflichtung; Gesuchsgegners; Zahlung; Leasing-Vertrag; Leistung; Rechtsöffnung; Entscheid; Recht; Sinne; Ziffer; Leasingvertrag; Schuld; Beschwerdeverfahren; Wortlaut; Betrag; Abhängig
ZHHG200193ForderungGerin; Rinnen; Gerinnen; Klägerinnen; Partei; Vereinbarung; Garant; Klagten; Beklagten; Vertrag; Recht; Zahlung; Schuld; Garantie; Urteil; Sicherung; Vertrags; Sicherungs; Rungen; Konkurs; Parteien; Forderung; Punkt; Geltend; Verpflichtet; Rechnung; Parteivorbringen; Bundesgericht; Rechtliches
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2019.17 (AG.2020.391)Forderung aus Leistungsgarantie
BSZB.2019.12 (AG.2020.390)Forderung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 702Kumulative Schuldübernahme (Art. 143 OR) oder Bürgschaft (Art. 492 OR)? Allgemeine Abgrenzung (E. 2.1). Unterschiede hinsichtlich Formerfordernis und Rechtsgrund der Mitverpflichtung (E. 2.2). Grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen den beiden Rechtsinstituten (E. 2.3). Vertragsauslegung. Bedeutung eines klaren Wortlauts der Parteierklärungen bei geschäftsgewandten und nicht geschäftsgewandten Beteiligten (E. 2.4). Vertragsqualifikation nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck des Sicherungsgeschäfts (E. 2.5-2.8). Interesse am sicherzustellenden Hauptgeschäft als wichtiges Abgrenzungskriterium (E. 2.6). Bürgschaft; Schuld; Vertrag; Recht; Recht; Geschäft; Verpflichtung; Partei; Sicherung; Urteil; Schuldübernahme; Garantie; Kumulativ; Kumulative; Formvorschrift; Wortlaut; Formvorschriften; Gläubiger; Leasing; Wille; Parteien; Person; Gangen; Interesse; Hauptschuld; Auslegung; PESTALOZZI; Kommentar; PESTALOZZI
126 IV 113Art. 146 Abs. 1 StGB; Betrug im Checkverkehr. Einreichung eines der Ausstellerin abhanden gekommenen gekreuzten Checks bei einer Bank zum Inkasso bei der bezogenen Bank; tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über fremdes Vermögen; Unmittelbarkeit der Vermögensverfügung (E. 3). Check; Recht; Checks; Dreyfus; Beschwerde; Beschwerdeführer; Bezogene; Betrug; Gekreuzt; Einreicherbank; Inkasso; Vorinstanz; Bankier; Getäuschte; Bezogenen; Betrugs; Kunden; Ausstellerin; Gekreuzten; Mutter; Verfügung; Beschwerdeführers; Entgegennahme; Urteil; Bezogene; Konto; Irrtum; Rechtlich; Geschädigte; Basel

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1334/2014Renvoi et exécution du renvoi (recours réexamen)Demande; D?cision; Examen; R?examen; F?vrier; Autorit?; Int?ress?s; Renvoi; Entr?; Cours; Recours; Mati?re; Depuis; Entre; Motif; ;ex?cution; Alg?rie; ?t?; Tribunal; Suisse; ?tait; Admis; Aurait; Autorit?s; ;autorit?; Entr?e; Pos?; ?tre; Pr

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2009.308Auslieferung an die USA. Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG).Beschwerde; Auslieferung; Recht; Beschwerdef?hrer; Auslieferungshaft; Rechtsvertreter; Bundesstrafgericht; Flucht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Schweiz; Verfahren; Bundesgericht; Beschwerdef?hrers; Staat; Kaution; Bundesgerichts; Beschwerdekammer; Haftentlassung; Bundesamt; Urteil; Auslieferungshaftbefehl; Freiheit; Ersatzmassnahme; Fluchtgefahr; Verfahren; Gericht; Rechtsprechung; Hausarrest; Massnahme
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