Obligationenrecht (OR)
Art. 111 OR vom 2024
Art. 111 Vertrag zu Lasten eines Dritten
Wer einem andern die Leistung eines Dritten verspricht, ist, wenn sie nicht erfolgt, zum Ersatze des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 111 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT220001 | Rechtsöffnung | Garant; Garantie; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Beschwerde; Vertrag; Garantievertrag; Recht; Bürgschaft; Vorinstanz; Partei; Parteien; Verpflichtung; Gesuchsgegners; Zahlung; Leasing-Vertrag; Leistung; Rechtsöffnung; Entscheid; Recht; Sinne; Ziffer; Leasingvertrag; Schuld; Beschwerdeverfahren; Wortlaut; Betrag; Abhängig |
ZH | HG200193 | Forderung | Gerin; Rinnen; Gerinnen; Klägerinnen; Partei; Vereinbarung; Garant; Klagten; Beklagten; Vertrag; Recht; Zahlung; Schuld; Garantie; Urteil; Sicherung; Vertrags; Sicherungs; Rungen; Konkurs; Parteien; Forderung; Punkt; Geltend; Verpflichtet; Rechnung; Parteivorbringen; Bundesgericht; Rechtliches |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 III 702 | Kumulative Schuldübernahme (Art. 143 OR) oder Bürgschaft (Art. 492 OR)? Allgemeine Abgrenzung (E. 2.1). Unterschiede hinsichtlich Formerfordernis und Rechtsgrund der Mitverpflichtung (E. 2.2). Grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen den beiden Rechtsinstituten (E. 2.3). Vertragsauslegung. Bedeutung eines klaren Wortlauts der Parteierklärungen bei geschäftsgewandten und nicht geschäftsgewandten Beteiligten (E. 2.4). Vertragsqualifikation nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck des Sicherungsgeschäfts (E. 2.5-2.8). Interesse am sicherzustellenden Hauptgeschäft als wichtiges Abgrenzungskriterium (E. 2.6). | Bürgschaft; Schuld; Vertrag; Recht; Recht; Geschäft; Verpflichtung; Partei; Sicherung; Urteil; Schuldübernahme; Garantie; Kumulativ; Kumulative; Formvorschrift; Wortlaut; Formvorschriften; Gläubiger; Leasing; Wille; Parteien; Person; Gangen; Interesse; Hauptschuld; Auslegung; PESTALOZZI; Kommentar; PESTALOZZI |
126 IV 113 | Art. 146 Abs. 1 StGB; Betrug im Checkverkehr. Einreichung eines der Ausstellerin abhanden gekommenen gekreuzten Checks bei einer Bank zum Inkasso bei der bezogenen Bank; tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über fremdes Vermögen; Unmittelbarkeit der Vermögensverfügung (E. 3). | Check; Recht; Checks; Dreyfus; Beschwerde; Beschwerdeführer; Bezogene; Betrug; Gekreuzt; Einreicherbank; Inkasso; Vorinstanz; Bankier; Getäuschte; Bezogenen; Betrugs; Kunden; Ausstellerin; Gekreuzten; Mutter; Verfügung; Beschwerdeführers; Entgegennahme; Urteil; Bezogene; Konto; Irrtum; Rechtlich; Geschädigte; Basel |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-1334/2014 | Renvoi et exécution du renvoi (recours réexamen) | Demande; D?cision; Examen; R?examen; F?vrier; Autorit?; Int?ress?s; Renvoi; Entr?; Cours; Recours; Mati?re; Depuis; Entre; Motif; ;ex?cution; Alg?rie; ?t?; Tribunal; Suisse; ?tait; Admis; Aurait; Autorit?s; ;autorit?; Entr?e; Pos?; ?tre; Pr |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2009.308 | Auslieferung an die USA. Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG). | Beschwerde; Auslieferung; Recht; Beschwerdef?hrer; Auslieferungshaft; Rechtsvertreter; Bundesstrafgericht; Flucht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Schweiz; Verfahren; Bundesgericht; Beschwerdef?hrers; Staat; Kaution; Bundesgerichts; Beschwerdekammer; Haftentlassung; Bundesamt; Urteil; Auslieferungshaftbefehl; Freiheit; Ersatzmassnahme; Fluchtgefahr; Verfahren; Gericht; Rechtsprechung; Hausarrest; Massnahme |