AIG Art. 111 -

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 111 AIG vom 2025

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Art. 111 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2018 (Verfahrensregelungen und Informationssysteme), mit Wirkung seit 15. Okt. 2023 (AS 2019 1413; 2023 548; BBl 2018 1685).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.120Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Aussage; Recht; Urteil; Aussagen; Fingerabdrücke; Grenzwachtbeamte; Beamte; Grenzwachtbeamten; Schweiz; Amtshandlung; Gericht; Bundesanwaltschaft; Gewalt; Aufenthalt; Apos;; Bundesstrafgericht; Aufenthalts; Bundesstrafgerichts; Täter; Behörde; über