Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) Art. 110

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



The Swiss Code of Obligations is a central code of Swiss civil law that regulates the legal relationships between private individuals. It includes five books that cover various aspects of contract law, law of obligations and property law, including the formation, content and termination of contracts, as well as liability for breach of contract and tort. The Code of Obligations is an important code of law for business and everyday life in Switzerland, as it forms the basis for many legal relationships and contracts and has been in force since 1912, whereby it is regularly adapted to social and economic developments.

Art. 110 OR from 2024

Art. 110 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 110 Obligations Involving Third Parties A. Subrogation

A third party who satisfies the creditor is by operation of law subrogated to his rights:

  • 1. if he redeems an object given in pledge for the debt of another and he owns said object or has a limited right in rem in it;
  • 2. if the debtor notifies the creditor that the third party who is paying is to take the creditor’s place.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 110 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLB210013ForderungVorinstanz; Beklagten; Geschäft; Berufung; Beweis; Recht; Verfahren; Schaden; Urkunde; Geschäfte; Forderung; Berufungsverfahren; Verfahren; Geschäfts; Tatsache; Bericht; Urkunden; Dokument; Urteil; Über; Verwaltungsrat; Tatsachen; Dokumente; Unterschrift
    ZHPS180242Verwertungserlös (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Schuld; Betreibungsamt; Überschuss; Verwertung; Miteigentümer; Schuldner; Miteigentum; Grundstück; Pfand; Recht; Ehemann; SchKG; Erlös; Vorinstanz; Konkurs; Ehemannes; Überschusses; Verhältnis; Entscheid; Grundpfandgläubigerin; Forderung; Drittpfand; Miteigentums; Grundstücke; Aufsichtsbehörde; Liegenschaft; Grundpfandverwertung
    Dieser Artikel erzielt 13 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    126 IV 113Art. 146 Abs. 1 StGB; Betrug im Checkverkehr. Einreichung eines der Ausstellerin abhanden gekommenen gekreuzten Checks bei einer Bank zum Inkasso bei der bezogenen Bank; tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über fremdes Vermögen; Unmittelbarkeit der Vermögensverfügung (E. 3). Check; Checks; Dreyfus; Recht; Bezogene; Betrug; Einreicherbank; Inkasso; Vorinstanz; Bankier; Getäuschte; Bezogenen; Betrugs; Kunden; Ausstellerin; Mutter; Verfügung; Beschwerdeführers; Entgegennahme; Urteil; Konto; Irrtum
    119 II 227Kaufvertrag; Vereinbarung, wonach der Kaufpreis in "100% WIR" zu erbringen ist. 1. Ist zwischen den Vertragsparteien ohne weitere Angaben "WIR-Zahlung" vereinbart worden, werden die Buchungsaufträge aber von der WIR-Genossenschaft nicht ausgeführt, so gilt die Vermutung, dass die Buchungsaufträge dem Verkäufer zahlungshalber und nicht an Zahlungsstatt übergeben worden sind (E. 1 u. 2). 2. In einem solchen Fall ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer Barzahlung zu verlangen, wenn ihm keine mangelnde Sorgfalt hinsichtlich der Erfüllung des auftragsähnlichen Rechtsverhältnisses vorzuwerfen ist, das mit der Hingabe der Leistung erfüllungshalber zwischen ihm und dem Käufer entstanden ist (E. 3). Buchung; Zahlung; Buchungsaufträge; Genossenschaft; Urteil; Beklagten; Geschäftsbedingungen; Schuld; Leistung; Berufung; Kaufpreis; Obergericht; WIR-Teilnehmer; Gläubiger; WIR-Genossenschaft; Verkäufer; Zahlungsstatt; Käufer; Schuldner; WIR-Buchungsaufträge; Bundesgericht; Brief; WIR-Teilnehmer; Forderung; Vorbemerkungen; Vermutung; Sorgfalt; Hingabe; üllungshalber

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
    MartiBerner Zivilprozessordnung I2012