Art. 109 Wirkung
des Rücktritts
1 Wer vom Vertrage zurücktritt, kann die versprochene Gegenleistung verweigern und das Geleistete zurückfordern.
2 Überdies hat er Anspruch auf Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens, sofern der Schuldner nicht nachweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210041 | Forderung | Vertrag; Partei; Beklagten; Recht; Parteien; Mietvertrag; Urteil; Vermieter; Baute; Vermieterin; Mobiliar; Leistung; Vertrages; Koppelung; Kommentar; Über; Mietobjekt; Bauten; Beweis; Verhält; Abschluss; Koppelungsgeschäft; Vereinbart; Mietvertrages; ISv; Mieter; MHa; Entschädigung; Höhe |
ZH | HE220042 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Massnahme; Grundbuch; Ziffer; Partei; Zahlung; Massnahmen; Vorsorglich; Vorsorgliche; Kaufvertrag; Verfügung; Gericht; Vertrag; Parteien; Leistung; Streit; Glaubhaft; Hauptsache; Eigentums; Grundstücks; Eigentumsübertragung; Recht; Streitwert; Kaufpreis; Grundbuchamt; Positiv; Hotel; Vorsorglichen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV-Z 2012/3 | Entscheid Art. 7 ZPO in Verbindung mit Art. 9 EGZPO. Anspruch auf Krankentaggeld aus Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung nach KVG. Zulässigkeit einer Observation. Ersatz der Observationskosten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 28. März 2013, KV-Z 2012/3). | |
SG | HG.2005.29 | Entscheid Art. 2 Abs. 2, Art. 657 ZGB (SR 210); Art. 63 Abs. 1, Art. 216 OR (SR 220). Die |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 III 243 (4A_562/2010) | Art. 40a ff., 67 und 127 OR; Rückabwicklung eines widerrufenen Haustürgeschäfts; Verjährungsfrist. Der Anspruch auf Rückerstattung bereits empfangener Leistungen nach Art. 40f Abs. 1 OR ist bereicherungsrechtlicher Natur und unterliegt entsprechend der Verjährungsfrist nach Art. 67 OR, in Anlehnung an die Praxis zur Rückabwicklung von Verträgen, die mit Willens- oder Formmängeln behaftet sind, bzw. von suspensiv bedingten Verträgen nach Ausfall der Bedingung (E. 4). | Vertrag; Rückabwicklung; Recht; Vertrags; Widerruf; Verjährung; Vertraglich; Vertragliche; Rückerstattung; Beschwerde; Bereicherung; Leistung; Widerrufs; Verträge; Verjährungsfrist; HARTMANN; Obligationen; Gültig; HARTMANN; Bereicherungs; Widerrufsrecht; Leistungen; Rechtsprechung; Aufl; Erbracht; Verträgen; Rückerstattungsansprüche; Obligationenrecht; Rückabwicklung; Haftet |
126 III 119 | Rückforderungsanspruch aufgrund zuviel bezahlter Akontozahlungen. Der Anspruch auf Rückerstattung zuviel bezahlter Akontozahlungen ergibt sich entgegen der in BGE 107 II 220 geäusserten Ansicht nicht aus Art. 62 ff. OR, sondern aus Vertrag (E. 2 und 3). | Gewinn; Recht; Akontozahlung; Vertrag; Akontozahlungen; Vertraglich; Parteien; Gewinnbeteiligung; Anspruch; Vertragliche; Gewinnanteil; Abrechnung; Beklagten; Ausbezahlt; Aufgr; Vereinbart; Rückforderung; Obligationenrecht; Zahlung; Geschäft; Aufl; Schweizerische; Leistung; Rückforderungsanspruch; Monatlich; Betrag; Ausbezahlte; Rückzahlung; Vertraglichen; Vorinstanz |