OR Art. 1078 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 1078 OR vom 2025

Art. 1078 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 1078 Wirkung a. Bei Vorlegung des Wechsels

1 Wird der abhanden gekommene Wechsel vorgelegt, so setzt das Gericht dem Gesuchsteller eine Frist zur Anhebung der Klage auf Herausgabe des Wechsels.

2 Klagt der Gesuchsteller nicht binnen dieser Frist, so gibt das Gericht den Wechsel zurück und hebt das dem Bezogenen auferlegte Zahlungsverbot auf.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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