Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Art. 106a

Zusammenfassung der Rechtsnorm KVG:



Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in der Schweiz regelt die obligatorische Krankenversicherung, die für alle Personen in der Schweiz verpflichtend ist. Es legt fest, welche Leistungen von den Krankenversicherern erbracht werden müssen, wie die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen. Das KVG enthält auch Bestimmungen zur Prämienfestsetzung, Aufsicht über die Krankenversicherer und Finanzierung des Gesundheitssystems, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung hat.

Der Art. 106a KVG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2018 V/6Genehmigung Prämientarife (inkl. Prämienausgleich)Prämien; Kranken; Finanzierung; Reserve; Versicherer; Reserven; Beschwerdeführerinnen; Krankenversicherung; Bundes; Zuschüsse; Versicherung; Prämienkorrektur; Krankenversicherer; Recht; Botschaft; Leistung; Regelung; Gesetzgeber; Konzern; Leistungen; Zusammenhang; Vorinstanz; önnen