BGG Art. 106 - Rechtsanwendung

Einleitung zur Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 106 BGG vom 2024

Art. 106 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 106 Rechtsanwendung

1 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an.

2 Es prüft die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht nur insofern, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist.


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Art. 106 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU210013Mehrfache Hinterziehung der Steuer resp. der Gehilfenschaft dazuBeschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; MWSTG; Steuer; Galerie; Gericht; Kommission; Einfuhr; Untersuchung; Fall-; Kunst; Verfahren; Recht; Urteil; Bundes; Sinne; Verlagerung; Busse; Verlagerungsverfahren; VStrR; Recht; Berufung; Verfügung; Memorandum; Fall-Nr; Gerichts
ZHLC150019EhescheidungKinder; Unterha; Parteien; Unterhalt; Unterhalts; Beklagten; Berufung; Arbeit; Recht; Vorinstanz; Woche; Besuch; Bonus; Unterhaltsbeiträge; Kontakt; Krankheit; Kindern; Wochen; Verfügung; Urteil; Erziehung; Besuchs; Betrag; Ziffer; Einkommen; Scheidung; Gericht; Entscheid
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2016.259KehrichtgrundgebührenDäniken; Einwohnergemeinde; Gemeinde; Kanton; Kehricht; Strasse; Verwaltung; Verwaltungsgericht; Entscheid; Abfall; Gemeinderat; Schätzungskommission; Gebühr; Rechnung; Vorinstanz; Entsorgung; Urteil; Einsprache; Kantonale; Gebühren; VWBES; Handel; Betrieb; Siedlungsabfälle; Augenschein; Rechtsmittel; Beschwerde; Verfügung
SGEL 2010/25Entscheid Art. 53 Abs. 1 ATSG, Art. 53 Abs. 2 ATSG, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG. Recht; Quot; Leistung; Rente; Verfügung; Einsprache; Rückforderung; Ergänzungsleistung; Einspracheentscheid; Einnahme; Einnahmen; Renten; Versicherung; EL-Durchführungsstelle; Erwerbseinkommen; Rechtsverhältnis; Ergänzungsleistungen; Streit; Leistungsverfügung; Revision; Gallen; Ehefrau; Korrektur; Streitgegenstand; Versicherungsgericht; Anspruch; Bundesgericht; Rügeprinzip
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 I 39 (2C_694/2021)
Regeste
Art. 38 KV/ZH ; § 1 und 16 UniG/ZH; § 11 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 und 4 der Disziplinarverordnung der Universität Zürich; Disziplinarmassnahmen in Form von Geldleistungen bis zu Fr. 4'000.-; Autonomie der Universität Zürich; Anforderungen an die gesetzliche Grundlage. Gegenstand des Verfahrens (E. 3). Rechtsgrundlagen der Autonomie der Universität; Erwägungen der Vorinstanz (E. 4). Geldleistungen bis zu Fr. 4'000.- stellen schwere Disziplinarmassnahmen gegenüber Studierenden bzw. wichtige Bestimmungen i.S.v. Art. 38 Abs. 1 KV/ZH dar, die einer Grundlage in einem formellen Gesetz bedürfen. Eine Delegation an die Universität ist gestützt auf Art. 38 Abs. 2 KV/ZH ausgeschlossen (E. 5). Keine Verletzung der Autonomie der Universität (E. 6). Das Bundesgericht kann nicht an Stelle des kantonalen Gesetzgebers eine Ersatzregelung erlassen (E. 7). Abweisung der Beschwerde der Universität, soweit darauf eingetreten wird; Kosten- und Entschädigungsfolgen (E. 8).
Universität; Recht; Urteil; Disziplinarmassnahme; Geldleistung; Geldleistungen; Recht; KV/ZH; Disziplinarverordnung; Disziplinarmassnahmen; Autonomie; Gesetze; Grundlage; Vorinstanz; Bundesgericht; Kantons; Gesetzes; Bestimmungen; Studierende; Studierenden; Verhältnis; Sanktion; Person; Verwaltungsgericht; Beschwerdegegner; UniG/ZH; Massnahme; Hinweis; ätzlich
149 II 43 (2C_2/2022)
Regeste
Art. 18 Abs. 2 lit. a und Art. 33 Abs. 2 MWSTG ; Begriff der Subventionen und der anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge; Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens. Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens sind keine Subventionen und führen grundsätzlich nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs (E. 3-3.6.2). Die Steuerumgehung bleibt vorbehalten (E. 3.6.3 und 3.6.4).
MWSTG; Dienststelle; Subvention; Gemeinwesen; Gemeinde; öffentlich-rechtliche; Bundes; Urteil; Subventionen; Mittelflüsse; Vorsteuer; Liegenschaftsverwaltung; Mehrwertsteuer; Vorsteuerabzug; Recht; Beiträge; Einlage; Gemeinwesens; Steuerumgehung; Vorinstanz; öffentlich-rechtlichen; Gemeindehaus; Dienststellen; Vorsteuerabzugs; Gemeindehauses; Auslegung; Einlagen; Unternehmen; Sinne; Verfügung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2788/2018MehrwertsteuerSteuer; MWSTG; Sicherstellung; Mehrwertsteuer; Recht; Sicherstellungsverfügung; Gefährdung; Mehrwertsteuerpflicht; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Mehrwertsteuerpflichtige; Höhe; Verfahren; Verhalten; Konkurs; Urteil; Leistung; Forderung; Sachverhalt; Steuerforderung; Sinne; Schuld; Abrechnung; Verfügung; Betrag; Entscheid; ührt
A-2373/2017MehrwertsteuerSicherstellung; Mehrwertsteuer; MWSTG; Steuer; Sicherstellungsverfügung; Verfügung; Bundes; Urteil; Abrechnung; Gefährdung; Erlass; Recht; Gesellschaft; Zahlung; Vorinstanz; Zeitpunkt; Person; Erlasses; BVGer; Bezahlung; Mehrwertsteuerpflicht; Bundesverwaltungsgericht; Verhalten; Verwaltung; Geschäftsführer; Betrag; ätte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2019.6Verbotene Handlungen für einen fremden Staat
im Sinne von Art. 271 Ziff. 1. Abs. 1 StGB

Berufung (vollumfänglich) vom 4. Juni 2019 gegen
das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2018.71 vom 2. Mai 2019
Recht; Bundes; Beschuldigte; Urteil; Berufung; Kunden; Bundesgericht; Verfahren; Beschuldigten; Schweiz; Verfahren; Kammer; Gericht; Staat; Behörde; Daten; Bundesstrafgericht; Handlung; Tatbestand; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Vorinstanz; Behörden; Herausgabe; Einwilligung; Verbot; üglich
BP.2018.2Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 37 Abs. 1 BGG i.V.m. Art. 38 VGG analog). Zusammensetzung des Spruchkörpers.Bundesgericht; Recht; Urteil; Urkunde; Beschwerdekammer; Gericht; Urkunden; Bundesstrafgericht; Verfahren; Verfahrens; Ausstand; Bundesstrafgerichts; Sinne; Entscheid; Recht; Gerichtsschreiber; Urkundenfälschung; Nichtanhandnahme; Verletzung; Bundesgerichts; Richter; Person; Verhalten; Verfahrensakten; ädigte