Zollgesetz (ZG) Art. 105

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 105 ZG vom 2023

Art. 105 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 105 Abführen und vorläufige Festnahme

1 Das BAZG darf eine Person, die begangener Widerhandlungen oder möglicherweise bevorstehender schwerer Widerhandlungen verdächtigt wird, zur Kontrolle abführen. Es kann der zuständigen Behörde Anzeige erstatten.

2 Bei Gefahr im Verzug oder im Falle von Widerstand darf das BAZG die abgeführte Person nach Artikel 19 VStrR (1) vorläufig festnehmen.

3 Es führt die vorläufig festgenommene Person unverzüglich der zuständigen Behörde zu.

(1) SR 313.0

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 105 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT160013Rechtsöffnung Unterhalt; Recht; Unterhalts; Rechtsöffnung; Zahlung; Unterhaltsbeiträge; Betreibung; Schuld; Beklagten; Vorinstanz; Entscheid; Verzug; Schulgeld; Verzugs; Tochter; Scheidungsurteil; Parteien; Verzugszins; Urteil; Zahlungen; Forderung; Renten; Schule; Tilgung; Schulgeldes; Kindes; Schuldner; Verfahren; Bezahlung
ZHRT120128Rechtsöffnung Unterhalt; Gesuch; Gesuchsgegner; Unterhaltsbeiträge; Betreibung; Parteien; Verzug; Urteil; Forderung; Eheschutz; Verzugs; Obergericht; Rechtsöffnung; Verzugszins; Entscheid; Vorinstanz; Zahlungsbefehl; Scheidungsurteil; Gericht; Verjährung; Auseinandersetzung; Beschwerdeverfahren; Erstinstanz; Eheschutzverfahren; üterrechtlichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2016/237Entscheid Zivilstandsregister, Anerkennung und Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe, Art. 39, Art. 45 Abs. 1 und 2 Ziff. 4 ZGB, Art. 1 Abs. 1 Ingress und lit. c, Art. 25 ff., Art. 32, Art. 45 IPRG, Art. 45a Abs. 1 f. IPRG in Verbindung mit Art. 104 ff. ZGB, Art. 2 ff. Apostille-Übereinkommen, Art. 8 in Verbindung mit Art. 1 CIEC Nr. 16, Art. 6a Abs. 2, Art. 7, Art. 23 Abs. 1 f. ZStV, Art. 4 ZStV SG. Frage offengelassen, ob die Aufnahme der Beschwerdegegnerin, einer serbischen Staatsangehörigen, ins schweizerische Personenstandsregister vorgängig zur Beurkundung ihrer in Serbien geschlossenen Ehe erforderlich gewesen wäre (E. 1). Die vorliegend zu beurteilende in Serbien geschlossene Ehe zwischen der Beschwerdegegnerin und ihrem im Jahr 2014 verstorbene Schweizer Ehemann ist grundsätzlich anerkennungsfähig. Ein Ordre-public-Verstoss lässt sich nicht feststellen: Aus den vorliegenden Umständen konnte nicht darauf geschlossen werden, dass der Ehemann der Beschwerdegegnerin die Ehe nicht aus freiem Willen eingegangen wäre (E. 5), (Verwaltungsgericht, B 2016/237). Recht; Hinweis; Verwaltung; Hinweisen; Schweiz; Entscheid; Serbien; Vorinstanz; Rekurs; Person; Zivilstand; Verfahren; VerwGE; Personen; Zivilstands; Heirat; Verbindung; Personenstand; Verwaltungsgericht; Schweizer; Personenstandsregister; Verfügung; Rekursverfahren; Entschädigung; Gallen; Anerkennung; Kommentar; Heirats
LUJSD 2013 6Das Interesse, gegen den Aufenthalt des Ehepartners ankämpfen zu können, rechtfertigt die Beiladung in ein ausländerrechtliches Verfahren nicht. Verfahren; Ehefrau; Interesse; Beschwer; Beschwerde; Aufenthaltsbewilligung; Beiladung; Zwischenentscheid; Verlängerung; Endentscheid; Entscheid; Rechtsmittel; Anfechtung; Verfahrens; Beschwerdelegitimation; Verfahren; Ablehnung; Beschwerdeführers; Aufhebung; Kanton; Voraussetzung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 345 (5A_579/2018)Art. 80 f. SchKG, Art. 105 Abs. 1 OR; definitive Rechtsöffnung; Verzugszinsen für Unterhaltsbeiträge.ARA2 Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge fallen unter die Renten im Sinne von Art. 105 Abs. 1 OR. Verzugszinsen sind vom Tag der Anhebung der Betreibung an geschuldet (E. 4). Unterhalt; Verzug; Unterhaltsbeiträge; Urteil; Recht; Verzugszins; Rente; Betreibung; Verzugszinse; Renten; Verzugszinsen; Rechtsöffnung; Bundesgericht; SchKG; Obergericht; Kommentar; Rechtsprechung; WEBER; Sinne; Anhebung; Zahlung; Kapital; Zahlungsbefehl; Lehre; Forderung; Zivilgericht; Kantons; Verfalltag; Forderungen; Vorinstanz
143 III 624 (5A_590/2016)Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Recht; Anfechtung; Beweis; Urteil; Schweiz; Klagerecht; Wohnsitzgemeinde; Schweizer; Mitwirkung; Vaters; Begutachtung; Heimat; Anerkennung; Gemeinde; Bürger; Vaterschaft; Kindesverhältnis; Abstammung; Anerkennende; Beschwerdegegners; Kindesanerkennung; DNA-Begutachtung; Bürgerrecht; Beschwerdeführerinnen; Gericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-3518/2018Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Vorinstanz; Recht; Schweiz; Akten; Einsprache; Recht; Verwirkung; Rückerstattung; Rückforderung; Witwenrente; Verfügung; Zivilstand; Sachverhalt; Leistung; Urteil; Anspruch; Verfahren; Verwirkungsfrist; Wohnsitz; Sozialversicherung; Entscheid; Hinweis; Einspracheentscheid; Schweizer; Sozialversicherungs
C-3791/2013EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Bundes; Schweiz; Vorinstanz; Sicherheit; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Verhalten; Aufenthalt; Urteil; Einreiseverbots; Begründung; Migration; Asylverfahren; Scheinehe; Beschwerdeführers; Verstoss; Schweizer; Migrationsamt; Ehefrau; Über; Botschaft; Massnahme; Akten; Interesse; Hinweis; Richter; Kantons

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kocher, Clavadetscher Hand,2009