Loi fédérale sur la circulation routière (LCR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm LCR:



Der Art. 104c SVG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2024 nicht aufgenommen.

Art. 104c Loi fédérale sur la circulation routière (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 13 2Die Auflage eines verkürzten medizinischen Kontrollintervalls darf nicht mittels Code 101 im Führerausweis eingetragen werden.Führer; Führerausweis; Auflage; Codes; Behörde; Auflagen; Strassen; Strassenverkehr; Behörden; ASTRA; Person; Fahrzeug; Register; Verordnung; Eintrag; Polizei; Kontrolle; Beschränkung; Personen; Kontrolluntersuchung; Einhaltung; Beschränkungen; Kanton; Wohnsitz; Fahrberechtigung; Strassenverkehrsamt; Kontrollintervall

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2011/56Entscheid Art. 8 Abs. 1 BV (SR 101), Art. 16a Abs. 1 lit. a und Abs. 2 SVG (SR 741.01), Art. 45 Abs. 1 VZV (SR 741.51). Es verstösst nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn das Strassenverkehrsamt den Inhaber eines ausländischen Führerausweises, der in der Schweiz eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen hat und sich öfters in der Schweiz aufhält, verwarnt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. August 2011, IV-2011/56). Führer; Führerausweis; Rekurrent; Verwarnung; Strasse; Strassen; Führerausweise; Verwaltung; Schweiz; Strassenverkehr; Strassenverkehrs; Fahrzeug; Recht; Rekurrenten; Widerhandlung; Vorinstanz; Verkehr; Rekurs; Administrativmassnahme; Ausweis; Verfügung; Sanktion; ADMAS; Führerausweises; Urteil; Verwaltungsgericht; Verfahren
SGB 2010/94UrteilStrassenverkehrsrecht, Art. 16 ff. SVG (SR 741.1), Art. 45 Abs. 1 VZV (SR 741.51). Der Entzug bzw. die Aberkennung des Führerausweises wegen verkehrsgefährdender Verkehrsregelverletzung als Warnungsmassnahme neben einer Strafe verstösst nicht gegen den Grundsatz ne bis in idem. Im konkreten Fall wurde die Verkehrsregelverletzung als leicht qualifiziert und die Aberkennung des ausländischen Führerausweises aufgehoben. Rückweisung an das Strassenverkehrsamt zur Prüfung der Frage, ob gegenüber Inhabern ausländischer Führerausweise eine Verwarnung zulässig ist (Verwaltungsgericht, B 2010/94). Strasse; Strassen; Führer; Vorinstanz; Führerausweis; Beschwerde; Fahrzeug; Strassenverkehr; Recht; Strassenverkehrsamt; Schweiz; Führerausweise; Ausweis; Beschwerdeführers; Verfahren; Führerausweises; Rekurs; Verkehr; Entscheid; Gehör; Verkehrs; Fahrzeuge; Verletzung; Staat; Aberkennung; Polizei; Geschwindigkeit; Verfügung
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