Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 104 OR vom 2025

Art. 104 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 104 Verzugszinse a. Im
Allgemeinen

1 Ist der Schuldner mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, so hat er Verzugszinse zu fünf vom Hundert für das Jahr zu bezahlen, selbst wenn die vertragsmässigen Zinse weniger betragen.

2 Sind durch Vertrag höhere Zinse als fünf vom Hundert, sei es direkt, sei es durch Verabredung einer periodischen Bankprovision, ausbedungen worden, so können sie auch während des Verzuges gefordert werden.

3 Unter Kaufleuten können für die Zeit, wo der übliche Bankdiskonto am Zahlungsorte fünf vom Hundert übersteigt, die Verzugszinse zu diesem höheren Zinsfusse berechnet werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 104 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE230123Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegnerin; Parteien; Vertrag; Verzug; Umsatz; Gericht; Sachverhalt; Fälle; Rechtsschutz; Fällen; Verbindung; Parteientschädigung; Mehrwertsteuer; Anspruch; Rechnung; Handelsgericht; Betreibung; Forschungsvertrag; Rechtslage; Auslegung; Zahlung; Verzugs; Einzelgericht; Verfügung; Rechtsvorschlag; Höhe
ZHHE230123Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegnerin; Parteien; Vertrag; Verzug; Umsatz; Gericht; Sachverhalt; Fälle; Rechtsschutz; Fällen; Verbindung; Parteientschädigung; Mehrwertsteuer; Anspruch; Rechnung; Handelsgericht; Betreibung; Forschungsvertrag; Rechtslage; Auslegung; Zahlung; Verzugs; Einzelgericht; Verfügung; Rechtsvorschlag; Höhe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSKLA.2023.3-Betreibung; Vorsorge; Klage; Apos; Arbeitgeber; Versicherungsgericht; Beklagten; Beiträge; Anschlussvertrag; Bearbeitungsgebühren; Vorsorgeeinrichtung; Verzugszins; Gericht; Vizepräsident; Stiftung; Forderung; Betreibungsamtes; Rechtsvorschlag; Betrag; Bundesgericht; Urteil; Zinsen; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Höhe; Anschlussvertrages; Arbeitgeberin; Ziffer
SOVWKLA.2020.6-Hunde; Gebühr; Kennzeichnung; Kanton; Kontrollzeichen; Abgabe; Einwohnergemeinde; Klage; Hundehalter; Kontrollzeichengebühr; Daten; Hunden; Kennzeichnungskontrolle; Gebühren; Hundes; Verwaltungsgericht; Gemeinde; AMICUS; Bezug; Veterinärdienst; Hundesteuer; Tollwut; Registrierung; Steuer; Leistung; Franken
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 V 18 (9C_108/2018)Art. 26 Abs. 4 BVG; Regressforderung; Verzugszins. Die definitiv leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung hat der vorleistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung auf dem zurückzuerstattenden Betrag mangels eines vertraglichen Verhältnisses keinen Verzugszins zu bezahlen (E. 4 und 5). Verzug; Verzugszins; Vorsorge; Vorsorgeeinrichtung; Recht; Swiss; Auffangeinrichtung; Vorleistung; Verzugszinspflicht; Rechtsprechung; Urteil; Klage; Vorleistungen; Sozialversicherung; Klageeinreichung; Sinne; Entscheid; Bundesgericht; Entstehung; Hinweis; Zahlung; Grundlage; Bereich; Verzugszinsen; Linie; ässt
143 III 206 (4A_692/2015)Art. 104 OR; Verzugszins auf Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung. Für den Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung im Rahmen eines Werkvertrages ist Verzugszins geschuldet (E. 7).
Verzug; Verzugs; Verzugszins; Kostenvorschuss; Mängel; Schaden; Kapital; Ersatzvornahme; Werkvertrag; Urteil; Mängelbeseitigung; Erwägungen; Aufwendungsersatz; Rechtsnatur; Kostenvorschusses; Besserung; Vorschuss; Beschwerdegegner; Lehre; Verzugszinspflicht; Hinweisen; PETER; Kommentar; Bürgerlichen; Gesetzbuch; Frage; Urteilskopf; Auszug; Abteilung; Zivilsachen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2249/2023Direktzahlungen und ÖkobeiträgeWitterung; Quot;; Tiere; Vorinstanz; Witterungs; Witterungsschutz; Verfügung; Kontrolle; Bundes; Recht; Entscheid; Gewässer; Erstinstanz; Schutz; Gewässers; Kürzung; Gewässerschutz; Zusammenhang; Schafe; Bundesverwaltungsgericht; TSchV; Tieren; Nässe; Vertrauen; Tierschutz; Direktzahlungen; Veterinärdienst
A-5318/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Audit; Vorinstanz; Kündigung; ETH-Rat; Interne; Gespräch; Arbeitsverhältnis; Audits; Krasna; Internen; Präsident; Rates; Recht; ETH-Rates; Auditausschuss; Mahnung; Ferien; Urteil; Verhalten; Leiter; Verfügung; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnisse; Präsidentin; Auditausschusses; Person; Arbeitsverhältnisses; üglich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2017.47Mehrfache ungetreue Amtsführung (Art. 314 StGB); Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB); Mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB); Geldwäscherei (Art. 305bis StGB); Mehrfaches sich bestechen lassen (Art. 322quater StGB); Mehrfache Vorteilsannahme (Art. 322sexies StGB); Mehrfacher Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB); Mehrfaches Bestechen (Art. 322ter StGB); Mehrfache Vorteilsgewährung (Art. 322quinquies StGB); Mehrfache Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung (Art. 314 i.V.m. Art. 25 StGB)
Apos;; Beschuldigte; Rechnung; Anklage; Bundes; Offert; Vorteil; Verfahren; Offerte; Schaden; Rechnungen; Recht; Sinne; Auftrag; Verfahrens; Beschuldigten; Projekt; Aufträge; Offerten; Recht; Anklageschrift; öhte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Corinne Widmer Lüchinger, Wolf, OserBasler Kommentar Obligationenrecht I2020
Thomas Sutter, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, David, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2016