Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) Art. 104

Zusammenfassung der Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 104 MWSTG vom 2025

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Art. 104 Verfahrensgarantien

1 Die beschuldigte Person hat Anspruch auf ein faires Strafverfahren gemäss der Bundesverfassung und den einschlägigen Strafverfahrensgesetzen.

2 Die beschuldigte Person ist nicht verpflichtet, sich in einem Strafverfahren selbst zu belasten.

3 Die von der beschuldigten Person im Steuererhebungsverfahren erteilten Auskünfte (Art. 68 und 73) oder Beweismittel aus einer Kontrolle nach Artikel 78 dürfen in einem Strafverfahren nur dann verwendet werden, wenn die beschuldigte Person in diesem hierzu ihre Zustimmung erteilt.

4 Die Eröffnung einer Strafuntersuchung ist der beschuldigten Person unverzüglich schriftlich mitzuteilen, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 104 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU210013Mehrfache Hinterziehung der Steuer resp. der Gehilfenschaft dazuBeschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; MWSTG; Steuer; Galerie; Gericht; Kommission; Einfuhr; Untersuchung; Fall-; Kunst; Verfahren; Recht; Urteil; Bundes; Sinne; Verlagerung; Busse; Verlagerungsverfahren; VStrR; Recht; Berufung; Verfügung; Memorandum; Fall-Nr; Gerichts

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5115/2011MehrwertsteuerBundes; MWSTG; Einfuhr; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Recht; Verfahren; Person; Mehrwertsteuer; Steuer; VStrR; Abgabe; Bundesverwaltungsgerichts; Verfahren; Bundesgericht; Einfuhren; Entscheid; Bundesgerichts; Einfuhrsteuer; Widerhandlung; Verjährung; Sachverhalt; Urteile; Personen; Leistung; Bezug

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2018.25Kostenerkenntnis (Art. 96 Abs. 1 VStrR).Verfahren; VStrR; Verfahren; Verfahrens; Recht; MWSTG; Einstellung; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Mehrwertsteuer; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Einstellungsverfügung; Parteien; Gericht; Akten; Verhalten; Person; Beschluss; Verwaltungsstrafverfahren; Parteientschädigung; Bundesgerichts; Grundsätze; Entschädigung; Höhe; Kostenpunkt; Apos;; Behörde; Beschuldigte
BE.2017.15Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Bundes; VStrR; Gesuch; Durchsuchung; Entsiegelung; MWSTG; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Steuer; Papiere; Daten; Beschwerdekammer; Gesuchsgegner; Beschluss; Verfahren; Unterlagen; Mehrwertsteuer; Entsiegelungsgesuch; Untersuchung; Bundesgericht; Sachverhalt; Apos;; Steuerforderung; Kontrolle; Urteil; Bundesgerichts; Tatverdacht