LTF Art. 104 - Altre misure cautelari

Einleitung zur Rechtsnorm LTF:



Art. 104 LTF dal 2025

Art. 104 Legge sul Tribunale federale (LTF) drucken

Art. 104 Altre misure cautelari

Il giudice dell’istruzione può, d’ufficio o ad istanza di parte, ordinare misure cautelari al fine di conservare lo stato di fatto o tutelare provvisoriamente interessi minacciati.


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Art. 104 Legge sul Tribunale federale (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRE230014Eheschutz (Prozesskostenbeitrag/-vorschuss, unentgeltliche Rechtspflege)Gesuch; Gesuchs; Recht; Prozesskosten; Gesuchsgegnerin; Prozesskostenvorschuss; Antrag; Vorinstanz; Verfahren; Massnahme; Rechtsmittel; Rechtspflege; Entscheid; Prozesskostenvorschusses; Gesuchsteller; Armenrecht; Leistung; Prozesskostenbeitrag; Verfügung; Gewährung; Beschwerdeverfahren; Gericht; Eheschutz; Zusprechung; Dispositiv-Ziffer; Anspruch; Armenrechts; Massnahmen
ZHLE140058EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Parteien; Unterhalt; Beruf; Berufung; Unterhalts; Vorinstanz; Schweiz; Verfahren; Recht; Entscheid; Italien; Gesuchsgegners; Gericht; Urteil; Wohnung; Unterhaltsbeiträge; Bundesgericht; -Strasse; Mietvertrag; Trennung; Parteientschädigung; Einkommen; Getrenntleben; Unterhaltsbeitrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2012/171Urteil Verfahrensrecht, Art. 44, 51 und 60 VRP (sGS 951.1).Das VRP unterscheidet zwischen dem Entzug der aufschiebenden Wirkung und vorsorglichen Massnahmen, weshalb für Beschwerden gegen Verfügungen über den Entzug der aufschiebenden Wirkung das Gesamtgericht zuständig ist, während der Gerichtspräsident lediglich im Fall einer besonderen Dringlichkeit im Sinne von Art. 23 VRP über solche Beschwerden allein befindet. Ist jedoch lediglich ein vorsorglicher Massnahmenentscheid angefochten, so entscheidet der Gerichtspräsident nicht bloss über die Hauptsache, sondern auch über den Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2012/171).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 21. März 2013 nicht ein (Verfahren 1C_579/2012). Recht; Verwaltung; Verwaltungs; Rechtsmittel; Massnahme; Entscheid; Nutzungsverbot; Wohnhaus; Pferde; Massnahmen; Verwaltungsgericht; Entzug; Stall; Vorinstanz; Bundesgericht; Anordnung; Verfahren; Gemeinde; Baubehörde; Rekurs; Gallen; Verfügung; Streit; Landwirt; Bewilligung; Landwirtschaft; Beschwerde
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