OR Art. 1018 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 1018 OR vom 2025

Art. 1018 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 1018 Wirkung
der Annahme a. Im
Allgemeinen

1 Der Bezogene wird durch die Annahme verpflichtet, den Wechsel bei Verfall zu bezahlen.

2 Mangels Zahlung hat der Inhaber, auch wenn er der Aussteller ist, gegen den Annehmer einen unmittelbaren Anspruch aus dem Wechsel auf alles, was auf Grund der Artikel 1045 und 1046 gefordert werden kann.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 1018 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG120233ForderungBeklagte; Beklagten; Partner; Partners; Partnerschaftsvertrag; Zahlung; Sàrl; Forderung; Betrag; Vertrag; Liefer; Parteien; Gutschrift; Recht; Partnerschaftsvertrages; Geschäft; Lieferung; Forderungen; Lieferungen; Gunsten; Inventur; Höhe; Geschäfts; Zusammenstellung; Klage; Betreiber; Konto