CPC Art. 101 - Provision of advance and security

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 101 CPC from 2023

Art. 101 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 101 Provision of advance and security

1 The court sets a deadline for the provision of the advance and the security.

2 It may order interim measures before the security is provided.

3 If the advance or security is not provided even within a period of grace, the action or application shall be declared inadmissible.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 101 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNE230006WiderspruchsklageBerufung; Vorschuss; Gericht; Frist; Parteien; Beklagten; Parteientschädigung; Bundesgericht; Oberrichter; Rechtsanwalt; Urteil; Vorinstanz; Verfügung; Frist; Rechtsmittel; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Nietlispach; Beschluss; Berufungsklägerin; Schweizerische; Berufungsbeklagte; Widerspruchsklage; SchKG-Klagen; Bezirksgericht; Eingabe; Einzelgericht
ZHRU240005ForderungBeklagten; Beschwerdeverfahren; Bundesgericht; Oberrichter; Küsnacht; Gerichtskosten; Beschwerdeverfahrens; Frist; Vorschuss; Parteien; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiber; Rieke; Urteil; Friedensrichteramtes; Einsicht; Betreibung; Hinweis; Präsidialverfügung; Frist; Leistung; Vorschusses; Parteientschädigungen; Vorinstanz; Entscheid; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Huizinga
Dieser Artikel erzielt 655 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB150015AufsichtsbeschwerdeVerfahren; Anzeige; Aufsicht; Anzeigeerstatter; Aufsichts; Aufsichtsbeschwerde; Obergericht; Verfügung; Rechtsmittel; Obergerichts; Beschwerdegegner; Zivil; Verfahrens; Verwaltung; Frist; Entscheid; Anzeigeerstatters; Gericht; Kantons; Verwaltungskommission; Zivilkammer; Aufsichtsbehörde; Vorwürfe; Sicherheit; Parteien; Massnahme; Sinne; Parteientschädigung; Bezirksgericht
ZHPG130008VollstreckbarkeitsbescheinigungGesuch; Gesuchsteller; Bundesgericht; Obergericht; Gesuchsgegnerin; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Vorschuss; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Gürber; Rechtsanwalt; Hinweis; Verfügung; Leistung; Vorschusses; Dispositiv-Ziffer; Ausstellung; Entschädigungen; Vertreter; Kantons; Verwaltungskommission; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Obergerichtsvizepräsident; Burger; Oberrichterin; Scherrer; Langmeier; Beschluss; Sachen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 21 (5A_568/2020)
Regeste
Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3).
Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Ehegatte; Prozessvoraussetzung; Ehegatten; Recht; Gericht; Bezirksgericht; Vorschuss; Betreibung; Leistung; Schweizerische; Scheidungsverfahren; Bezahlung; Klage; Nichteintreten; Säumnis; SchKG; Sachgericht; Prozesshandlung; Prozessvoraussetzungen; Verfügung; Obergericht; Pflicht; Zahlung; Grundlage; Zivilprozessordnung; Verfahren
141 III 554Art. 99 und 312 Abs. 2 ZPO; Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort. Vorgehen der im erstinstanzlichen Verfahren ganz oder teilweise obsiegenden Partei, wenn sie im Falle eines Berufungsverfahrens ihre Parteientschädigung durch die Gegenpartei sicherstellen lassen will (E. 2). Berufung; Frist; Berufungsantwort; Berufungsbeklagte; Einreichung; Sicherheit; Parteien; Verfahren; Parteientschädigung; Sicherstellung; Berufungsbeklagten; Waffengleichheit; Berufungskläger; Verfügung; Abnahme; Urteil; Obergericht; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Sicherstellungsgesuch; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Leistung; Entscheid; Gesuch; Anschlussberufung; Antrag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung ZPO2013
SpühlerBasler Kommentar ZPO2013