Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) Art. 101

Zusammenfassung der Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 101 IPRG vom 2022

Art. 101 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 101 im Transit

Rechtsgeschäftlicher Erwerb und Verlust dinglicher Rechte an Sachen im Transit unterstehen dem Recht des Bestimmungsstaates.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 101 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZK2-11-29ForderungRecht; Berufung; Fahrzeug; Lösungsrecht; Schweiz; Käufe; Käufer; Deutschland; Fahrzeugs; Italien; Polen; Kommentar; Privatrecht; X-GmbH; Erwerb; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Touareg; Eigentümer; Sicherstellung; Lösungsrechts; Urteil; Zeitpunkt; Basler; Eigentum